Im Idealfall kommt es weder zur Einleitung von Finanzstrafverfahren noch entstehen überhaupt (finanzstrafrechtlich relevante) Abgabenverkürzungen.

In diesem Zusammenhang können wir Sie sowohl auf materiell-rechtlicher Ebene (durch ein Fehlerscreening) als auch auf formeller Ebene (Check der Organisation der Steuerabteilung bzw. der Abwicklung der Steueragenden und Organisationsverbesserung) unterstützen.

Hier gilt der Grundsatz „Vorsicht/Vorsorge ist wesentlich besser, als das Nachsehen zu haben“ wohl uneingeschränkt: Die Vorsorge verhindert, dass Abgaben überhaupt entstehen – statt bei Nicht-Vorsorge sowohl Abgaben entrichten zu müssen und zusätzlich das Risiko von finanzstrafrechtlichen Geld- und/oder Freiheitsstrafen zu tragen.

Sollte das Fehlerscreening finanzstraf- und/oder abgabenrechtlich relevante Baustellen erkennen lassen, können diese durch eine Selbstanzeige zumindest finanzstrafrechtlich entschärft oder alternative Strategien angedacht werden.

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