Qualitätssicherung

Qualitätssicherung

Unser Ziel ist es, unsere Leistungen kontinuierlich zu verbessern – deswegen setzen wir auf regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

Unser Ziel ist es, unsere Leistungen kontinuierlich zu verbessern.

Den Blick nach vorne: Unser Ziel ist es, uns ständig weiter zu verbessern. Regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind wichtig, um unser Ziel zu erreichen – vor, während und nach der Durchführung einer Prüfung.

Die KPMG Qualitätssicherung umfasst auftragsunabhängige und auftragsbezogene Maßnahmen. Zudem unterliegen wir turnusmäßig der gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätskontrolle. Wir kontrollieren uns auch selbst: Es erfolgen jährliche interne Nachschauen zur Einhaltung des Qualitätssicherungssystems von KPMG.

Unabhängigkeit und Unbefangenheit gewährleisten

Sicher ist sicher: Auftragsunabhängige Maßnahmen zur Qualitätssicherung setzen bei der Organisation und dem Dienstleistungsangebot an. Dazu gehören insbesondere die Gewährleistung der Unabhängigkeit und Unbefangenheit sowie die Qualifikation unserer Mitarbeiter:innen. Die auftragsbezogenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung umfassen z. B. die Verpflichtung zur frühzeitigen Einbindung von Spezialist:innen. Dazu zählen etwa Engagement-Quality-Control-Reviewing- und IFRS-Reviewing-Partner:innen, die zur Einhaltung der Regelungen des Geschäftsbereichs beitragen.

Kontinuierlicher Meinungsaustausch mit dem Kund:innen

Immer am Laufenden sein – das KPMG Betreuungskonzept hat einen wichtigen Schwerpunkt: Den laufenden fachlichen Austausch mit den Kund:innen. Wir diskutieren aktuelle Themen frühzeitig mit unseren Kund:innen – egal ob es um Entwicklungen in der nationalen und internationalen Rechnungslegung, Corporate Governance, das Aufsichtsrecht, die steuerliche Gesetzgebung oder geschäftliche Produkte und Strategien geht. Wir halten unsere Kund:innen auch über verschiedene KPMG Medien und Fachveranstaltungen immer up to date. So erhalten KPMG Kund:innen regelmäßig Informationen sowohl zu aktuellen Entwicklungen im Kapitalmarkt- und Aufsichtsrecht sowie Gesellschafts- und Aktienrecht als auch IFRS, Handels- und Steuerrecht.

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