Finanzstrafrechtliche Verfahren
Finanzstrafrechtliche Verfahren
Unterstützung bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren
Unterstützung bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren
Finanzstrafrechtliche Verfahren sind dadurch charakterisiert, dass die Abgabenbehörden nicht nur Abgaben der Vergangenheit nachfordern, sondern zugleich auch die Motivation des:der Steuerpflichtigen für die Nichterklärung oder Nichtentrichtung der Abgaben zum gesetzlichen vorgeschriebenen Zeitpunkt hinterfragen und von schuldhaftem (vorwerfbarem) Verhalten ausgehen.
Liegen sowohl eine Abgabenverkürzung (als „objektive Tatseite“) als auch zumindest grobe Fahrlässigkeit oder (bedingter) Vorsatz bei dem:der Steuerpflichtigen vor („subjektive Tatseite“), wird ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Dieses wird – in Abhängigkeit vom strafbestimmenden Wertbetrag und von der subjektiven Tatseite – entweder als gerichtliches Finanzstrafverfahren (bei Vorsatz und strafbestimmenden Wertbetrag von mehr als EUR 100.000) oder verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren (bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz und strafbestimmenden Wertbetrag unter EUR 100.000) geführt.
KPMG Expertise
Finanzstrafrechtliche Verfahren („fiscal criminal defense“)
Abgabenrechtliche Verfahren („tax litigation“)
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