Im Idealfall kommt es weder zur Einleitung von Finanzstrafverfahren noch entstehen überhaupt (finanzstrafrechtlich relevante) Abgabenverkürzungen.
In diesem Zusammenhang können wir Sie sowohl auf materiell-rechtlicher Ebene (durch ein Fehlerscreening) als auch auf formeller Ebene (Check der Organisation der Steuerabteilung bzw. der Abwicklung der Steueragenden und Organisationsverbesserung) unterstützen.
Hier gilt der Grundsatz „Vorsicht/Vorsorge ist wesentlich besser, als das Nachsehen zu haben“ wohl uneingeschränkt: Die Vorsorge verhindert, dass Abgaben überhaupt entstehen – statt bei Nicht-Vorsorge sowohl Abgaben entrichten zu müssen und zusätzlich das Risiko von finanzstrafrechtlichen Geld- und/oder Freiheitsstrafen zu tragen.
Sollte das Fehlerscreening finanzstraf- und/oder abgabenrechtlich relevante Baustellen erkennen lassen, können diese durch eine Selbstanzeige zumindest finanzstrafrechtlich entschärft oder alternative Strategien angedacht werden.