Wir bieten eigenverantwortliche Führung von Revisionsverfahren vor dem VwGH in allen einschlägigen Fragestellungen zum Abgaben- und Finanzstrafrecht (wobei wir Ihnen jeweils auch eine:n Bereichsexperten bzw. Bereichsexpertin für die jeweilige Fragestellung beistellen können).
Auch wirken wir an der Beschwerdeführung vor dem VfGH in Abgabensachen oder Finanzstrafrechtssachen mit (dort herrscht absoluter Anwaltszwang, jedoch können wir als Bereichsexpert:innen im Bereich des Steuer- und Finanzstrafrechts dem nach außen hin die Beschwerde vertretenden Rechtsanwalt im Innenverhältnis zuarbeiten).
Unser Angebot enthält auch die Führung bzw. Begleitung von Verfahren vor dem EuGH in Abgabensachen (die Vertretungsbefugnis vor dem EuGH richtet sich nach der Vertretungsbefugnis vor dem jeweils das Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH richtenden Gericht – dementsprechend können Steuerberater und Wirtschaftsprüfer selbstständig vor dem EuGH vertreten, wenn das Vorabentscheidungsersuchen vom Bundesfinanzgericht (BFG) oder dem VwGH an den EuGH gerichtet wurde).