Der technologische Wettbewerb fordert von Unternehmen die ständige Weiterentwicklung von Produkten und Prozessen. Forschung und Entwicklung spielen dabei eine zunehmend wichtigere Rolle. Österreich als Forschungsstandort bietet die Möglichkeit der Geltendmachung einer steuerlichen Forschungsförderung.
Die Forschungsprämie kann für eigenbetriebliche Forschung als auch Auftragsforschung in Anspruch genommen werden. Die Definition von qualifizierten Ausgaben für Forschung und Entwicklung erfasst Aufwendungen für Grundlagenforschung, angewandte und experimentelle Forschung sowie für fehlgeschlagene Forschung.
Für Prämien muss ein kostenloses Jahresgutachten bei der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) eingeholt werden. Das Gutachten beurteilt die Einhaltung der qualitativen Kriterien und ist Voraussetzung für die Zuerkennung der Forschungsprämie.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine bindende Forschungsbestätigung zu beantragen sowie die Höhe der Forschungsaufwendungen im Rahmen eines Feststellungsbescheides prüfen zu lassen. Dazu ist die Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer beim Finanzamt vorzulegen. Die Zuerkennung der Prämie erfolgt schließlich durch das Finanzamt, wobei Festsetzungen im Beschwerdeverfahren bekämpft werden können.
Der Gesetzgeber hat mit der Forschungsprämie für eigenbetriebliche und Auftragsforschung einen Anreiz für Unternehmen zur Verstärkung ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten geschaffen. Dennoch schöpfen viele Unternehmen die Forschungsbegünstigungen nicht optimal aus, weil die Projekte nicht als „Forschung & Entwicklung“ im steuerlichen Sinne erkannt werden oder weil Mängel bei der Dokumentation oder der Projektabwicklung zur Versagung oder Kürzung bei späteren Betriebsprüfungen führen. Die pointierte Projektbeschreibung sowie Ermittlung und Optimierung der Bemessungsgrundlage bedarf daher Sorgfalt und Expertise.
Strenge Anforderungen an Dokumentation
Da es sich bei der Forschungsprämie um eine steuerliche Begünstigung handelt, sind im Hinblick auf die Aufzeichnungspflichten erhöhte Anforderungen zu erfüllen. Wird eine Forschungsprämie beansprucht, so stellt deren Prüfung idR einen Schwerpunkt im Rahmen einer abgabenbehördlichen Betriebsprüfung dar.
Die erforderliche Dokumentation erstreckt sich dabei auf zwei Ebenen:
- Technische Neuerung
- Aufwandserfassung und -zuordnung
KPMG Expertise
KPMG Österreich hat langjährige Erfahrung und umfassende Expertise mit der steuerlichen Forschungsförderung. Wir unterstützen Sie gerne wie folgt:
- FFG Anträge – Wir beraten Sie bei Anträgen für ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
- Forschungsreview – Ein Team von Steuerexperten überprüft gemeinsam mit Ihnen in einem zielorientierten strukturierten Prozess die Praxis Ihres Unternehmens bei der Optimierung der Forschungsprämie
- Schulungen/steuerliche Optimierung – Wir schulen Ihre Mitarbeiter und unterstützen Sie bei der steuerlichen Optimierung Ihrer Forschungstätigkeiten
- Betriebsprüfungen – Wir begleiten Sie bei Betriebsprüfungen
- Dokumentation – Wir unterstützen Sie bei der erforderlichen, technischen und aufwandsbezogenen Dokumentation
- Bestätigung der Bemessungsgrundlage durch die KPMG Wirtschaftsprüfung gemäß § 108c EStG