Der internationale Informationsaustausch mit Bankdaten ist in Kraft. Für das Kalenderjahr 2018 nehmen bereits mehr als 100 Länder international am Common Reporting teil. Die Finanzinstitute dieser Staaten (Liste abrufbar auf der BMF-Webseite) melden die Einkünfte von in Österreich ansässigen Personen automatisch an die österreichische Finanzverwaltung.

In Bezug auf ausländische Kunden bei österreichischen Banken hat der Fiskus durch das Kapitalabflussmeldegesetz und das Kontenregistergesetz insoweit vorgesorgt, als dass auch bei einem Abzug der österreichischen Konten durch ausländische Steuerpflichtige, Daten für eine allfällige ausländische Gruppenanfrage (Anfrage des ausländischen Fiskus) vorhanden sind. Beim Transfer von ausländischem Vermögen auf österreichische Bankkonten hat das österreichische Institut vermehrt Sorge walten zu lassen, ob es sich hier um versteuertes Geld handelt, um sich nicht selbst finanzstrafrechtlich angreifbar zu machen.

Sollten ausländische Einkünfte aus Bankvermögen von österreichischen Steuerpflichtigen in der Vergangenheit unversteuert geblieben sein, empfiehlt sich eine umfassende Analyse des Sachverhalts zur Abklärung weiterer möglicher Schritte. Gerne helfen wir auch bei der Berechnung der Bemessungsgrundlagen für die österreichische Steuererklärung.


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