Vernetzung und Digitalisierung sind neben der E-Mobilität die bekannten Schlagworte der Autoindustrie. Damit gehen auch neue Geschäftsmodelle einher, wie etwa Function on Demand (zB live Navigations- und Verkehrsinformationen), Datenerhebung und -verarbeitung des „Ökosystems Auto“ oder Car Sharing. Diese Änderungen der Standardgeschäftsfälle haben auch maßgeblich veränderte steuerliche Fragestellungen zur Folge und bedürfen neuer steuerlicher Überlegungen und individueller Lösungen:
1. Permanent Establishment (Betriebsstätte)
Es braucht klare Konzepte, ob Betriebsstätten durch geänderte Geschäftsmodelle begründet oder vermieden werden können und wie sich Gewinne und Steuersubstrate zwischenstaatlich verteilen.
2. Withholding Tax (Abzugsteuer)
Werden etwa durch Lizenzzahlungen Quellensteuern verursacht, müssen diese bestmöglich reduziert oder angerechnet werden können.
3. Transfer Pricing, VAT & Customs (USt & Zoll)
Ein fremdüblicher Verrechnungspreis muss ermittelt und dokumentiert werden. Umsatzsteuern und Zollfragen sind frühzeitig zu analysieren und unter Umständen einzupreisen.
4. Management der laufenden Tax Compliance
Verstärkte Compliance, Dokumentations- und Meldeverpflichtungen der beteiligten Staaten sind laufend zu monitoren und effizient zu erfüllen. Risiken und zukünftige Entwicklungen im Steuerrecht müssen weitsichtig erkannt und aktiv bearbeitet werden.
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