In Österreich bestehen gegenwärtig ca 3.000 Privatstiftungen, viele dieser wurden aus erbschaftssteuerlichen Überlegungen gegründet. Durch das Auslaufen der Erbschaftssteuer mit Ende Juli 2008 wurden diese Überlegungen allerdings obsolet. Oftmals finden sich die Stifter in der Situation, dass sie ihr Vermögen gerne wieder in eigenen Händen halten würden, anstatt von der Verwaltung durch den Stiftungsvorstand abhängig zu sein. Aufgrund des sog "Mausefalleneffektes", der eine Rückführung des Vermögens in der Regel nur mit einer 27,5%igen Steuerbelastung möglich macht, sitzen die Stifter jedoch in der "Steuerfalle". Darüber hinaus hat der Gesetzgeber durch das Steuerreformgesetz 2015/16 die Rückführung des Zwischensteuerkontos für im Ausland ansässige Begünstigte und die grenzüberschreitende Stiftungsauflösung erschwert.

Oftmals stellt sich auch bei lange bestehenden liechtensteinischen Stiftungen mit österreichischen Stiftern bzw Begünstigten die Frage nach der Auflösung ebendieser Struktur.


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