Eine gute Vorbereitung ist wie eine Versicherung für den Ernstfall
Hausdurchsuchungen führen in jedem Unternehmen zu einer absoluten Ausnahmesituation. Wenn die Behörde mit dem Durchsuchungsdokument beim Empfang steht und nach der Geschäftsleitung verlangt, darf keine Panik ausbrechen. Darum ist es wesentlich, sich darauf vorzubereiten. Die handelnden Personen müssen wissen, welche Maßnahmen zu setzen sind, um Fehler zu vermeiden. Fehler können weitreichende Folgen für das Unternehmen haben oder hohe Strafen nach sich ziehen. Egal, ob aus strafrechtlichen, kartellrechtlichen oder finanzstrafrechtlichen Gründen – wenn die Behörde vor der Tür steht, sollte man bereits die Antworten auf die wichtigsten Fragen wissen und die Abläufe entsprechend trainiert haben:
- Wer muss sofort informiert werden und wie? Was ist zu tun, wenn diese Personen nicht erreichbar sind?
- Wohin werden die Beamten zuerst gebracht?
- Welche Befugnisse hat die Behörde?
- Wie ist sichergestellt, dass die Mitarbeiter der Behörde immer begleitet werden?
- Wie lange darf ich die Beamten warten lassen?
- Wie erfolgt die Kommunikation nach innen und nach außen?
- Was sollte dokumentiert werden?
- Welche Unterlagen und Daten dürfen mitgenommen werden?
- Wann darf ich Einspruch erheben?
- Soll einer freiwilligen Nachschau zugestimmt werden?
- Müssen Passwörter herausgegeben werden?
- Wie stelle ich sicher, dass ich weiß, welche Unterlagen und Daten mitgenommen wurden?
- Wie verschafft sich das Unternehmen in kürzester Zeit einen Überblick von den übergebenen Informationen?
KPMG Expertise
Unser Expertenteam aus Forensikern, Anwälten, Compliance- und IT-Spezialisten unterstützt Sie, je nach Bedarf, bei der Vorbereitung auf den Krisenfall durch:
- Erstellung von Notfallplänen
- Schulung von Mitarbeitern und Personengruppen, die besonders im Fokus stehen
- Durchführung von simulierten Hausdurchsuchungen („Mock Dawn Raids“)
- Vertretung vor den Behörden und im Verfahren
- Rechtsberatung
und bei der Hausdurchsuchung vor Ort durch:
- Anwaltliche Vertretung
- Gerichtsverwertbaren Sicherung und Aufbereitung von Daten
- Datenanalyse der beschlagnahmten Unterlagen mittels forensischer Software
- Prüfung, ob Rechtsmittel gegen den Durchsuchungsbefehl oder gegen einzelne während der Hausdurchsuchung gesetzte Maßnahmen erhoben werden sollen.
- Prüfung des gesicherten Beweismittelumfangs und Erhebung von Widersprüchen