Weitere aktuelle Beiträge zu unseren finanzstrafrechtlichen Schwerpunkt-Themen finden Sie im Anschluss sowie in unserem Archiv.

Aufgrund der Komplexität des Abgabenrechts erfordert die Lösung von finanzstrafrechtlichen Fragestellungen Fachexpertise nicht nur im Straf-, sondern auch im Abgabenrecht. Da wir uns dieses Erfolgskriteriums bewusst sind, arbeiten wir in unseren Finanzstrafrechtsfällen stets eng mit den jeweiligen abgabenrechtlichen Spezialisten bei KPMG zusammen.

Da die Finanzstrafbehörden regional tätig werden, ist auch das Finanzstrafrechtsteam bei KPMG dezentral organisiert und in den Bundesländern regional verankert. Unsere KPMG-Experten aus ganz Österreich unterstützen Sie jederzeit gerne auch vor Ort.

Schwerpunkte Finanzstrafrecht 2022/2023/2024


Aktuelle Publikation

SWK-Spezial Mindestbesteuerung

Unternehmensgruppen mit einem konsolidierte Umsatzerlös von mehr als EUR 750 Mio. unterliegen ab dem Jahr 2024 der „Globalen Mindestbesteuerung“: Bei einer Effektivsteuerquote unter 15 % droht eine zusätzliche Steuerbelastung in Form einer Ergänzungssteuer.

Die komplexen Regeln des Mindestbesteuerungsgesetzes (MinBestG) haben die KPMG Expert:innen im neuen „SWK-Spezial Mindestbesteuerung“ aufgearbeitet. Das Team um Stefan Papst hat sich mit den abgabenverfahrens- und finanzstrafrechtlichen Besonderheiten zur Mindestbesteuerung auseinandergesetzt.


Archiv


BFG zur finanzstrafrechtlichen Verantwortung des Co-Geschäftsführers bei faktischer Geschäftsverteilung


13.12.2021: Nach der Rechtsprechung des BFG ist auch eine lediglich faktische Geschäftsverteilung, die niemals verschriftlicht wurde, im Rahmen einer finanzstrafrechtlichen Beurteilung beachtlich. Im konkreten Fall konnte die nicht mit den Abgabenangelegenheiten betraute Geschäftsführerin betreffend eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen finanzstrafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, da eine Geschäftsverteilung faktisch gegeben war und daher ein vorsätzliches Handeln nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden konnte. [zur Tax News]



Unrechtmäßige Beantragung von COVID-19-Förderungen und Betrug


13.12.2021: Mittlerweile nimmt die Nachkontrolle der COVID-19-Förderungen durch die Förderstellen und Finanzämter Fahrt auf. Werden im Zuge von Förderungsprüfungen unrechtmäßig beantragte COVID-19-Förderungen aufgedeckt und bestehen strafrechtliche Verdachtsmomente für einen etwaigen Förderbetrug, müssen diese von den Prüfern zwingend bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Neben der von Anfang an bewusst unrechtmäßigen Förderbeantragung kann auch die unterlassene Berichtigung einer zunächst gutgläubig beantragten und erhaltenen COVID-19-Förderung eine Strafbarkeit wegen Betrugs nach sich ziehen. [zur Tax News]



BFG zu Nicht-Erklärung von Mieteinkünften durch Steuerausländerin: Vorsatz


20.09.2021: Die Nicht-Erklärung von Vermietungseinkünften in Österreich rechtfertigte eine im Ausland ansässige Vermieterin wie folgt: „Es wurde irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass Einkünfte bis EUR 11.000,00 in Österreich einkommensteuer- und aufgrund der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung auch umsatzsteuerbefreit sind. Daher wurden in der Vergangenheit auch keine Steuererklärungen eingebracht.“ Aus dieser Argumentation der Steuerpflichtigen und der unterlassenen Erkundigung bei einer fachkundigen Stelle leitete das BFG einen Hinterziehungsvorsatz ab (BFG 09.02.2021, RV/1100485/2017). [zur Tax News]



BFG: KEIN Vorsatz bei Irrtum über anzuwendende Rechtslage


20.09.2021: Wenn ein Steuerpflichtiger einem Irrtum über die anzuwendende Rechtslage unterliegt und daher Einkünfte in zu geringer Höhe erklärt, ist nicht von Vorsatz auszugehen. Unterläuft einem Steuerberater ein Irrtum über eine seit Jahren in Geltung stehende Rechtslage, liegt nach der Rechtsprechung des BFG allerdings ein besonders grober Sorgfaltsverstoß des Steuerberaters vor (BFG 3.5.2021, RV/3100747/2020). [zur Tax News]



Praxis Finanzstrafrecht: Folgen einer finanzstrafrechtlichen Verurteilung


14.07.2021: Eine Verurteilung wegen eines Finanzvergehens kann weitreichende Konsequenzen haben. Der nachstehende Artikel gibt einen Überblick über mögliche mittelbare Folgen einer rechtskräftigen finanzstrafrechtlichen Verurteilung und zeigt, wie wichtig präventive Schritte zur Vermeidung einer Verurteilung sind. [zur Tax News]



BFG zur Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige: Fishing Expeditions bewirken KEINE Tatentdeckung


25.05.2021: Die Entdeckung der Tat steht der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige entgegen. Eine Tatendeckung liegt nicht vor, wenn ein Betriebsprüfer der steuerlichen Vertretung per E-Mail allgemein gehaltene Fragen übermittelt. Nach der jüngsten BFG-Rechtsprechung ist darüber hinaus für die Erlangung Straffreiheit die Entrichtung des Taktiererzuschlages (§ 29 Abs 6 FinStrG) notwendig, wenn die Selbstanzeige „anlässlich“ der Betriebsprüfung eines anderen Steuerpflichtigen erstattet wird (BFG 12.01.2021, RV/7300036/2020). [zur Tax News]



BFG zu unterlassener Schenkungsmeldung: KEIN Vorsatz des Abgabepflichtigen, wenn Berater Meldepflicht übersehen hat


22.02.2021: Eine finanzstrafrechtliche Bestrafung verlangt die fast vollständige Gewissheit über die Erfüllung des objektiven und subjektiven Straftatbestandes. Bestehen Zweifel, so sind diese zugunsten des Beschuldigten beachtlich. Übersieht der steuerliche Vertreter des Abgabepflichtigen bestehende abgabenrechtliche Pflichten, spricht dies gegen die Erfüllung des subjektiven Tatbestandes (Vorsatz) des Abgabepflichtigen (BFG 10.09.2020, RV/5300008/2015). [zur Tax News]



Das neue Amt für Betrugsbekämpfung


22.02.2021: Mit der Neuorganisation der Finanzverwaltung kam es auch zu weitreichenden Neuerungen in Bezug auf die Steuerbetrugsbekämpfung. Mit dem neu geschaffenen Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) und dem Zollamt Österreich (ZAÖ) bestehen seit diesem Jahr nur noch zwei bundesweit zuständige Finanzstrafbehörden. Im Folgenden soll der in der Praxis so bedeutsame Bereich „Finanzstrafsachen“ des ABB näher beleuchtet werden. [zur Tax News]



BFG zu Zahlungserleichterungen für Geldstrafen nach dem FinStrG


22.02.2021: Damit eine Zahlungserleichterung für Geldstrafen nach dem FinStrG gewährt werden kann, muss der aushaftende Betrag grundsätzlich einbringlich sein sowie eine erhebliche Härte vorliegen. Zusätzlich kommt es bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Zahlungserleichterung maßgeblich darauf an, ob der Strafzweck trotz der Zahlungserleichterung sachgerecht verwirklicht wird: Würde die Gewäh-rung einer Zahlungserleichterung den Strafzweck im Hinblick auf eine rasche Entrichtung der Strafe vereiteln, ist die Zahlungserleichterung zu versagen. Wenn sich die Geldstrafe in weiterer Folge als uneinbringlich erweist, kann der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Erbringung gemeinnütziger Leistungen unterbleiben. Im Rechtsmittelverfahren kann eine Zahlungserleichterung nicht mehr durch-gesetzt werden, wenn der Rückstand am Strafkonto zwischenzeitig getilgt wurde (BFG 2.9.2020, RV/5300034/2018). [zur Tax News]




BFG: Keine Abgabenhinterziehung bei Wertpapierverkauf am letzten Tag der Spekulationsfrist


14.12.2020: Erstattet ein Abgabepflichtiger Selbstanzeige betreffend im Ausland erzielter Einkünfte, gehen Finanzamt und Bundesfinanzgericht (BFG) regelmäßig von der Anwendbarkeit der verlängerten Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben aus. Eine Festsetzung der Einkommensteuer ist daher bis zu 10 Jahre nach Einkünfteerzielung möglich. Wenn der Abgabepflichtige ein Wertpapier am letzten Tag der Spekulationsfrist veräußert und den daraus resultierenden Spekulationsgewinn nicht ordnungsgemäß erklärt, liegt nach der jüngsten Entscheidung des BFG jedoch keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung vor. Die verlängerte 10-jährige Verjährungsfrist gelangt nicht zu Anwendung. [zur Tax News]



VwGH – Neues zum Taktiererzuschlag bei Selbstanzeigen


14.09.2020: In einer jüngsten Entscheidung äußerte sich der VwGH in den folgenden vier Punkten erneut zum „Taktiererzuschlag“: (1) Die Festsetzung des Zuschlages ist auch für vor 2014 begangene Delikte zulässig und (2) hat je verkürzter Abgabe zu erfolgen. (3) Reichen die Zahlungen des Ab-gabepflichtigen für die vollständige Begleichung sämtlicher Zuschläge nicht aus, so erfolgt die Verrechnung der gezahlten Beträge mit den jeweils „ältesten“ Zuschlägen. (4) Für die erstmalige Vorschreibung des Zuschlages ist das BFG funktionell unzuständig. [zur Tax News]



VwGH zu nicht abziehbarer Vorsteuer bei Umsatzsteuerbetrug: bei Wissentlichkeit des Leistungsempfängers keine Betriebsausgabe


01.07.2020: Bei Vorliegen von Umsatzsteuerbetrug steht dem Leistungsempfänger kein Vorsteuerabzug zu. Für den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestehen bei Kenntnis des Leistungsempfänger von der Nichtentrichtung der ausgewiesenen Umsatzsteuer auch „erhebliche Zweifel an der betrieblichen Veranlassung“ der durch den Leistungsempfänger bezahlten Umsatzsteuer (VwGH 23.1.2020, Ra 2019/15/0017). Daher ist die geleistete Umsatzsteuer nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. [zur Tax News]



BMF erlässt Wartungserlass zu den GMSR und die jährliche Verordnung über die Liste der teilnehmenden Staaten gem § 91 Z 2 GMSG


01.07.2020: Die BMF-Verordnung zu § 91 Z 2 GMSG vom 28.05.2020 über die Liste der teilnehmenden Staaten erweitert aus der Sicht Österreichs sowohl den Kreis der teilnehmenden Staaten als auch den Kreis jener Staaten, mit denen Österreich im Jahr 2020 Finanzdaten zu Steuerzwecken effektiv austauschen wird.

Durch den Wartungserlass des BMF vom 19.04.2020 erfolgten in den bisherigen Richtlinien zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSR vom 12.12.2016 neben der laufenden Wartung die Anpassung an gesetzliche Änderungen durch das JStG 2018, das AbgÄG 2020 sowie die Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch der OECD.

Weiters hat das BMF die fortgesetzte Gültigkeit seiner in der schriftlichen Erledigung vom 16.07.2019, BMF-010221/0193-IV/8/2019, zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung zur Behandlung altanonymer Finanzkonten (§ 7 Abs 8 und Abs 10 FM-GwG) ohne Indizien auch für solche Konten mit einem Kontowert über USD 1.000 nach dem Inkrafttreten der GMSG-Novelle idFd AbgÄG 2020 bestätigt. [zur Tax News]



„Taktiererzuschlag“ bei Selbstanzeigen: Tatsächliche Kenntnisnahme von bevorstehender steuer- oder zollrechtlicher Überprüfung entscheidend


16.05.2020: Wird eine Selbstanzeige nach der „Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe“ einer abgabenbehördlichen Prüfung erstattet, ist zusätzlich zur Abgabenachzahlung binnen Monatsfrist ein Taktiererzuschlag von bis zu 30 % zu entrichten, um Straffreiheit zu erlangen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs reicht es aus, wenn der Abgabepflichtige tatsächlich Kenntnis von einer anstehenden Maßnahme gem § 29 Abs 6 FinStrG (Betriebsprüfung, Nachschau, Beschau, Abfertigung) erlangt und daher mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit der Tatentdeckung gerechnet werden muss. Auf die Form der Kenntnisnahme soll es dabei nicht angekommen; auch Telefonate und E-Mails sind daher geeignet den „Taktiererzuschlag“ auszulösen. [zur Tax News]



BFG zu Taktiererzuschlag bei Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen


15.05.2020: Das Finanzamt hat bei der Festsetzung des Taktiererzuschlages (§ 29 Abs 6 FinStrG) zu prüfen, ob ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Finanzvergehen begangen wurde. Wenn ein Finanzvergehen nur vorsätzlich begangen werden kann (zB § 49 Abs 1 lit a FinStrG), ist bei grober Fahrlässigkeit mangels Finanzvergehens kein Zuschlag festzusetzen. Bei einem GmbH-Geschäftsführer ist davon auszugehen, dass er die Pflicht zur USt-Voranmeldung sowie die Fälligkeit der Vorauszahlungen kennt. Dies gilt vor allem dann, wenn in der Vergangenheit bereits Selbstanzeigen in Zusammenhang mit UVAs eingebracht wurden. [zur Tax News]



BFG zu Taktiererzuschlag bei Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen


15.05.2020: Das Finanzamt hat bei der Festsetzung des Taktiererzuschlages (§ 29 Abs 6 FinStrG) zu prüfen, ob ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Finanzvergehen begangen wurde. Wenn ein Finanzvergehen nur vorsätzlich begangen werden kann (zB § 49 Abs 1 lit a FinStrG), ist bei grober Fahrlässigkeit mangels Finanzvergehens kein Zuschlag festzusetzen. Bei einem GmbH-Geschäftsführer ist davon auszugehen, dass er die Pflicht zur USt-Voranmeldung sowie die Fälligkeit der Vorauszahlungen kennt. Dies gilt vor allem dann, wenn in der Vergangenheit bereits Selbstanzeigen in Zusammenhang mit UVAs eingebracht wurden. [zur Tax News]



Überblick zu Geldstrafen bei Verletzung diverser Meldepflichten


16.03.2020: Nicht nur die Hinterziehung von Abgaben, sondern auch die Verletzung bestimmter Meldepflichten kann für den Abgabepflichtigen zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Im Folgenden wird ein Überblick über die Geldstrafen in Zusammenhang mit dem WiEReG, dem EU-Meldepflichtgesetz, der Meldepflicht für Online-Plattformbetreiber nach § 18 Abs 11 und 12 UStG, dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, der Schenkungsmeldepflicht und der Pflicht zur Mitteilung über Auslandszahlungen gem § 109b EStG gegeben. Nicht in jedem Fall können unterlassene oder fehlerhafte Meldung mithilfe einer Selbstanzeige saniert werden; der Gesetzgeber hat diese Sanierungsmöglichkeit nicht einheitlich geregelt. [zur Tax News]



VwGH: Keine Abgabenhinterziehung bei ausländischen Kapitalerträgen – Nachweisführung Vorsatz missglückt


13.02.2020: Die Beurteilung, ob eine Abgabe hinterzogen wurde, verlangt eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare Feststellungen über die Hinterziehung. Allgemeine Ausführungen zu Vorsatz und Rechtsirrtum werden dem nicht gerecht. Verwenden Finanzamt/BFG standardisierte Stehsätze und Textbausteine ohne Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, hat dies die Rechtswidrigkeit des Bescheides/Erkenntnisses zur Folge. [zur Tax News]





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