Weitere aktuelle Beiträge zu unseren finanzstrafrechtlichen Schwerpunkt-Themen finden Sie im Anschluss sowie in unserem Archiv.

Aufgrund der Komplexität des Abgabenrechts erfordert die Lösung von finanzstrafrechtlichen Fragestellungen Fachexpertise nicht nur im Straf-, sondern auch im Abgabenrecht. Da wir uns dieses Erfolgskriteriums bewusst sind, arbeiten wir in unseren Finanzstrafrechtsfällen stets eng mit den jeweiligen abgabenrechtlichen Spezialisten bei KPMG zusammen.

Da die Finanzstrafbehörden regional tätig werden, ist auch das Finanzstrafrechtsteam bei KPMG dezentral organisiert und in den Bundesländern regional verankert. Unsere KPMG-Experten aus ganz Österreich unterstützen Sie jederzeit gerne auch vor Ort.

Schwerpunkte Finanzstrafrecht

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Aktuelle Publikationen

Festschrift Hans Zöchling

Ende Juni erschien die Festschrift für den langjährigen Head of Tax von KPMG Austria Hans Zöchling, mit dem Titel „Gegenwart und Zukunft des Konzernsteuerrechts“. Im Kapitel „Begleitende Kontrolle und grobe Fahrlässigkeit“ stellt Stefan Papst die finanzstrafrechtlichen Eintrittsbarrieren in die Begleitende Kontrolle dar und analysiert die Rechtsprechung zur groben Fahrlässigkeit bei Vorliegen eines Steuerkontrollsystems kritisch.

Im Kapital „Faktische Geschäftsführer und Machthaber im Steuer- und Finanzstrafrecht“ widmet sich Friedrich Fraberger kritisch den Figuren der „faktischen Machthaberschaft“ und der „faktischen Geschäftsführung“. Insbesondere werden die Anforderungen an die behördenseitige Beweisführung dargestellt.

Handbuch Verrechnungspreise

Ende Februar 2022 ist bereits die 3. Auflage des Standardwerkes erschienen. Im Kapitel „Finanzstrafrechtliche Aspekte der Gestaltung und Dokumentation von Verrechnungspreisen“ zeigen Eberl/Papst die in der Praxis wichtigsten finanzstrafrechtlichen Aspekte bei unangemessenen Verrechnungspreisen aus österreichischer Sicht auf.

SWK Spezial Corona-Hilfsmaßnahmen

Im August 2021 erschien das SWK Spezial Corona-Hilfsmaßnahmen der KPMG. Im Kapitel 8 werden strafrechtliche und finanzstrafrechtliche Implikationen im Zusammenhang mit den Corona-Fördermaßnahmen dargestellt sowie Wege aus der Strafbarkeit aufgezeigt. 

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Archiv


„Taktiererzuschlag“ bei Selbstanzeigen: BFG zu telefonischer Ankündigung einer Betriebsprüfung und Entrichtung


03.12.2019: Nach der aktuellen Rechtsprechung des BFG kann auch eine telefonische Ankündigung der abgabenbehördlichen Prüfung einen „Taktiererzuschlag“ auslösen. Ob eine bloße Ankündigung per E-Mail ebenso ausreichen könnte, ließ das BFG explizit offen. Darüber hinaus erfolgte die Schadensgutmachung aufgrund der tatsächlichen Entrichtung der Nachzahlungsbeträge nach Ansicht des BFG rechtzeitig, obwohl im Beschwerdeverfahren ein Aussetzungsantrag gestellt wurde – dies entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BFG. [zur Tax News]



VfGH zum Recht auf Akteneinsicht: geheime Beweismittel ausnahmsweise zulässig, aber zwingende gerichtliche Kontrolle


03.12.2019: Die Kommunikationsbehörde Austria ist in ihrem im Ausgangsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) angefochtenen Bescheid davon ausgegangen, dass wesentliche Beweismittel sämtlichen Parteien zugänglich gemacht werden dürfen. Damit stellte sie das Recht auf Parteiengehör über die Geheimhaltungspflicht. Im Gegensatz dazu lässt es der VfGH unter bestimmten Umständen zu, dass „geheime Beweismittel“ zur Entscheidungsfindung seitens der Behörde herangezogen werden dürfen, ohne dass alle Parteien Zugang dazu haben. Allerdings müssen sämtliche Beweismittel bei einer späteren gerichtlichen Kontrolle der verwaltungsbehördlichen Entscheidung dem Gericht zugänglich sein. [zur Tax News]



VwGH: Offenlegung des Sachverhaltes zur Vermeidung finanzstrafrechtlicher Konsequenzen


03.12.2019: Eine völlig verfehlte, aber in den Beilagen zur jeweiligen Steuererklärung offengelegte Berechnung der AfA kann keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. [zur Tax News]



VwGH zur Selbstanzeige: Reichweite des „last-minute“-Zuschlags


17.07.2019: Wer eine Selbstanzeige erst nach Bekanntgabe einer abgabenbehördlichen Prüfung erstattet, hat zusätzlich zur Abgabennachzahlung einen „last-minute“ Zuschlag von bis zu 30 % zu entrichten um Straffreiheit zu erlangen. Nach der Rsp des VwGH unterliegt grundsätzlich der gesamte selbst angezeigte und anlässlich einer Prüfung entdeckungsgefährdete Sachverhalt der Abgabenerhöhung. Damit ist die Abgabenbehörde bei Vorschreibungen des Zuschlages nicht an den Inhalt ihrer Prüfungsankündigung gebunden. Ob ein Bezug zwischen der Bekanntmachung der Prüfungsmaßnahme und dem Inhalt der Selbstanzeige im Sinne einer Entdeckungsgefährdung gegeben ist, obliegt der freien Beweiswürdigung. [zur Tax News]



Finanzstrafgesetz: Einführung neuer Straftatbestand „Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug“ und Strafverschärfungen bei Steuer- und Zolldelikten


17.07.2019: In den Tax News 04-05/2019 wurden die beabsichtigten Änderungen des Gesetzgebers im Bereich des Finanzstrafgesetzes bereits vorgestellt (Entwurf Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetz 2020). Durch das sogenannte EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 wurden nunmehr der neue Straftatbestand „Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug“ eingeführt und die Strafdrohungen bei den bestehenden Finanzvergehen erhöht. [zur Tax News]



BFG zu Abgabenhinterziehung bei unterlassener Vorsteuerkorrektur – gescheiterte Selbstanzeige


16.05.2019: Werden Vorsteuerkorrekturen nicht in den korrekten Voranmeldungszeiträumen vorgenommen, besteht die Gefahr einer Abgabenhinterziehung. Nach der Rsp des BFG besteht ein konkreter Verdacht, wenn der Abgabenpflichtige nachweislich steuerliche Beratung in Anspruch genommen, aber sein Handeln nicht danach ausgerichtet hat. Die beabsichtige Sanierung der Verfehlung im Rahmen einer Selbstanzeige ist im konkreten Fall gescheitert, weil die Nachzahlung nicht rechtzeitig entrichtet werden konnte. [zur Tax News]



BFG zu Selbstanzeige in Etappen: Einkommensteuer und Abzugssteuern sperren einander nicht


16.05.2019: Nach aktueller Rechtslage kann zu jedem Abgabenanspruch nur einmalig Selbstanzeige erstattet werden (One-Shot-Prinzip). Nach alter Rechtslage musste für etappenweise Selbstanzeigen zu demselben Abgabenanspruch ein sogenannter Tranchenzuschlag entrichtet werden. Das BFG stellt nunmehr klar, dass Einkommensteuer und Abzugssteuern (zB LSt, KeSt) desselben Veranlagungsjahres unterschiedliche Abgabensprüche darstellen. Daher lösen etappenweise Selbstanzeigen zu diesen unterschiedlichen Abgabenansprüchen weder einen Tranchenzuschlag aus (alte Rechtslage) noch kommt das One-Shot-Prinzip zur Anwendung (aktuelle Rechtslage). [zur Tax News]



Finanzstrafgesetz: Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug, Strafverschärfungen bei Steuer- und Zolldelikten und weitere Änderungen


16.05.2019: Mit dem Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetz 2020 werden auch im Finanzstrafgesetz unionsrechtliche Vorgaben innerstaatlich umgesetzt: Der neue Straftatbestand „Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug“ wird eingeführt und die Strafdrohungen bei den bestehenden Finanzvergehen werden erhöht. Darüber hinaus werden neue Finanzordnungswidrigkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen das EU-Meldepflichtgesetzes und gegen die Aufzeichnungspflichten nach dem Digitalsteuergesetz 2020 eingeführt. [zur Tax News]



Begutachtungsentwurf zur Novelle des GMSG aufgrund der Überprüfung Österreichs durch das Global Forum der OECD


16.05.2019: Der vorliegende Begutachtungsentwurf zum Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetz 2020 enthält auch eine Novelle des GMSG, die unmittelbar mit der Kundmachung des Gesetzes bzw. am 1. Jänner 2020 in Kraft treten soll und folgende wesentliche Änderungen und Klarstellungen bringt: Klarstellungen zum „Hausanschriftverfahren“ (Residence-Adress Test). Festlegung der Frist von zumindest 90 Tagen für die Anwendung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Neu- und Bestandskonten von Rechtsträgern nach Änderung der Gegebenheiten (Change in Circumstances). Präzisierung des Rechtsbegriffs eines von einem Finanzinstitut verwalteten Investmentunternehmens (sog. Managed-By Test). Klarstellung und Streichung von ausgenommenen Konten. Neueinführung einer Missbrauchsbestimmung analog zu § 22 BAO und der Pflicht zur Vornahme geeigneter Kontrollmaßnahmen durch FIs zur Sicher-stellung der Einhaltung der Sorgfalts- und Meldepflichten nach dem GMSG. [zur Tax News]



Steuerkontrollsysteme - neue Möglichkeiten mit „Schutzwirkung“ für Unternehmen und die verantwortlichen Personen


16.05.2019: Im Dezember 2018 wurde die SKS-Prüfungsverordnung veröffentlicht, welche die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Dokumentation und „Zertifizierung“ eines Steuerkontrollsystems näher konkretisiert. Zu dieser Verordnung wird derzeit ein Fachgutachten der KSW ausgearbeitet, welches praktische Hinweise für die Erstellung eines Steuerkontrollsystems enthalten und daher auch für die Dokumentation von Steuerkontrollsystemen außerhalb der begleitenden Kontrolle relevant sein wird, um von der Risikoreduktion (Finanzstrafrecht und Reputation) sowie den praktischen Vorteilen (Grundlage für Automatisierung und Digitalisierung) zu profitieren. [zur Tax News]



Aussetzung der Einhebung nach Selbstanzeige: keine Straffreiheit


06.03.2019: Eine Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend, wenn der Abgabepflichtige rechtzeitig eine vollständige Schadensgutmachung vornimmt. Die Entrichtung der nachzuzahlenden Abgaben kann mithilfe eines Stundungsantrages für maximal zwei Jahre aufgeschoben werden. Bisher war durch die höchstgerichtliche Rsp nicht abschließend geklärt, ob eine rechtzeitige Schadensgutmachung auch dann gewahrt bleibt, wenn nach Erstattung der Selbstanzeige eine Bescheidbeschwerde erhoben und für die Zeit des Rechtsmittelverfahrens eine Aussetzung der Einhebung beantragt wird. Nach der jüngst veröffentlichten Rechtsansicht des VfGH verhindert die Aussetzung der Einhebung eine rechtzeitige Schadensgutmachung und damit auch die Straffreiheit der Selbstanzeige. [zur Tax News]



BFG: Keine Abgabenhinterziehung bei Wertpapierverkauf am letzten Tag der Spekulationsfrist


14.12.2020: Erstattet ein Abgabepflichtiger Selbstanzeige betreffend im Ausland erzielter Einkünfte, gehen Finanzamt und Bundesfinanzgericht (BFG) regelmäßig von der Anwendbarkeit der verlängerten Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben aus. Eine Festsetzung der Einkommensteuer ist daher bis zu 10 Jahre nach Einkünfteerzielung möglich. Wenn der Abgabepflichtige ein Wertpapier am letzten Tag der Spekulationsfrist veräußert und den daraus resultierenden Spekulationsgewinn nicht ordnungsgemäß erklärt, liegt nach der jüngsten Entscheidung des BFG jedoch keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung vor. Die verlängerte 10-jährige Verjährungsfrist gelangt nicht zu Anwendung. [zur Tax News]



VwGH – Neues zum Taktiererzuschlag bei Selbstanzeigen


14.09.2020: In einer jüngsten Entscheidung äußerte sich der VwGH in den folgenden vier Punkten erneut zum „Taktiererzuschlag“: (1) Die Festsetzung des Zuschlages ist auch für vor 2014 begangene Delikte zulässig und (2) hat je verkürzter Abgabe zu erfolgen. (3) Reichen die Zahlungen des Ab-gabepflichtigen für die vollständige Begleichung sämtlicher Zuschläge nicht aus, so erfolgt die Verrechnung der gezahlten Beträge mit den jeweils „ältesten“ Zuschlägen. (4) Für die erstmalige Vorschreibung des Zuschlages ist das BFG funktionell unzuständig. [zur Tax News]



VwGH zu nicht abziehbarer Vorsteuer bei Umsatzsteuerbetrug: bei Wissentlichkeit des Leistungsempfängers keine Betriebsausgabe


01.07.2020: Bei Vorliegen von Umsatzsteuerbetrug steht dem Leistungsempfänger kein Vorsteuerabzug zu. Für den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestehen bei Kenntnis des Leistungsempfänger von der Nichtentrichtung der ausgewiesenen Umsatzsteuer auch „erhebliche Zweifel an der betrieblichen Veranlassung“ der durch den Leistungsempfänger bezahlten Umsatzsteuer (VwGH 23.1.2020, Ra 2019/15/0017). Daher ist die geleistete Umsatzsteuer nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. [zur Tax News]



BMF erlässt Wartungserlass zu den GMSR und die jährliche Verordnung über die Liste der teilnehmenden Staaten gem § 91 Z 2 GMSG


01.07.2020: Die BMF-Verordnung zu § 91 Z 2 GMSG vom 28.05.2020 über die Liste der teilnehmenden Staaten erweitert aus der Sicht Österreichs sowohl den Kreis der teilnehmenden Staaten als auch den Kreis jener Staaten, mit denen Österreich im Jahr 2020 Finanzdaten zu Steuerzwecken effektiv austauschen wird.

Durch den Wartungserlass des BMF vom 19.04.2020 erfolgten in den bisherigen Richtlinien zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSR vom 12.12.2016 neben der laufenden Wartung die Anpassung an gesetzliche Änderungen durch das JStG 2018, das AbgÄG 2020 sowie die Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch der OECD.

Weiters hat das BMF die fortgesetzte Gültigkeit seiner in der schriftlichen Erledigung vom 16.07.2019, BMF-010221/0193-IV/8/2019, zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung zur Behandlung altanonymer Finanzkonten (§ 7 Abs 8 und Abs 10 FM-GwG) ohne Indizien auch für solche Konten mit einem Kontowert über USD 1.000 nach dem Inkrafttreten der GMSG-Novelle idFd AbgÄG 2020 bestätigt. [zur Tax News]



„Taktiererzuschlag“ bei Selbstanzeigen: Tatsächliche Kenntnisnahme von bevorstehender steuer- oder zollrechtlicher Überprüfung entscheidend


16.05.2020: Wird eine Selbstanzeige nach der „Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe“ einer abgabenbehördlichen Prüfung erstattet, ist zusätzlich zur Abgabenachzahlung binnen Monatsfrist ein Taktiererzuschlag von bis zu 30 % zu entrichten, um Straffreiheit zu erlangen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs reicht es aus, wenn der Abgabepflichtige tatsächlich Kenntnis von einer anstehenden Maßnahme gem § 29 Abs 6 FinStrG (Betriebsprüfung, Nachschau, Beschau, Abfertigung) erlangt und daher mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit der Tatentdeckung gerechnet werden muss. Auf die Form der Kenntnisnahme soll es dabei nicht angekommen; auch Telefonate und E-Mails sind daher geeignet den „Taktiererzuschlag“ auszulösen. [zur Tax News]



BFG zu Taktiererzuschlag bei Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen


15.05.2020: Das Finanzamt hat bei der Festsetzung des Taktiererzuschlages (§ 29 Abs 6 FinStrG) zu prüfen, ob ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Finanzvergehen begangen wurde. Wenn ein Finanzvergehen nur vorsätzlich begangen werden kann (zB § 49 Abs 1 lit a FinStrG), ist bei grober Fahrlässigkeit mangels Finanzvergehens kein Zuschlag festzusetzen. Bei einem GmbH-Geschäftsführer ist davon auszugehen, dass er die Pflicht zur USt-Voranmeldung sowie die Fälligkeit der Vorauszahlungen kennt. Dies gilt vor allem dann, wenn in der Vergangenheit bereits Selbstanzeigen in Zusammenhang mit UVAs eingebracht wurden. [zur Tax News]



BFG zu Taktiererzuschlag bei Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen


15.05.2020: Das Finanzamt hat bei der Festsetzung des Taktiererzuschlages (§ 29 Abs 6 FinStrG) zu prüfen, ob ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Finanzvergehen begangen wurde. Wenn ein Finanzvergehen nur vorsätzlich begangen werden kann (zB § 49 Abs 1 lit a FinStrG), ist bei grober Fahrlässigkeit mangels Finanzvergehens kein Zuschlag festzusetzen. Bei einem GmbH-Geschäftsführer ist davon auszugehen, dass er die Pflicht zur USt-Voranmeldung sowie die Fälligkeit der Vorauszahlungen kennt. Dies gilt vor allem dann, wenn in der Vergangenheit bereits Selbstanzeigen in Zusammenhang mit UVAs eingebracht wurden. [zur Tax News]



Überblick zu Geldstrafen bei Verletzung diverser Meldepflichten


16.03.2020: Nicht nur die Hinterziehung von Abgaben, sondern auch die Verletzung bestimmter Meldepflichten kann für den Abgabepflichtigen zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Im Folgenden wird ein Überblick über die Geldstrafen in Zusammenhang mit dem WiEReG, dem EU-Meldepflichtgesetz, der Meldepflicht für Online-Plattformbetreiber nach § 18 Abs 11 und 12 UStG, dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, der Schenkungsmeldepflicht und der Pflicht zur Mitteilung über Auslandszahlungen gem § 109b EStG gegeben. Nicht in jedem Fall können unterlassene oder fehlerhafte Meldung mithilfe einer Selbstanzeige saniert werden; der Gesetzgeber hat diese Sanierungsmöglichkeit nicht einheitlich geregelt. [zur Tax News]



VwGH: Keine Abgabenhinterziehung bei ausländischen Kapitalerträgen – Nachweisführung Vorsatz missglückt


13.02.2020: Die Beurteilung, ob eine Abgabe hinterzogen wurde, verlangt eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare Feststellungen über die Hinterziehung. Allgemeine Ausführungen zu Vorsatz und Rechtsirrtum werden dem nicht gerecht. Verwenden Finanzamt/BFG standardisierte Stehsätze und Textbausteine ohne Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, hat dies die Rechtswidrigkeit des Bescheides/Erkenntnisses zur Folge. [zur Tax News]





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