Tax News: Das neue Amt für Betrugsbekämpfung

Das neue Amt für Betrugsbekämpfung

Mit der Neuorganisation der Finanzverwaltung kam es auch zu weitreichenden Neuerungen in Bezug auf die Steuerbetrugsbekämpfung. Mit dem neu geschaffenen Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) und dem Zollamt Österreich (ZAÖ) bestehen seit diesem Jahr nur noch zwei bundesweit zuständige Finanzstrafbehörden. Im Folgenden soll der in der Praxis so bedeutsame Bereich „Finanzstrafsachen“ des ABB näher beleuchtet werden.

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Für den Inhalt verantwortlich

Stefan Papst

Partner, Tax

KPMG Austria

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1. Aufbau ABB

Das Amt für Betrugsbekämpfung gliedert sich in die Bereiche

  • Finanzstrafsachen,
  • Finanzpolizei,
  • Steuerfahndung und
  • Zentralstelle für internationale Zusammenarbeit (ZIZ).

2. Bereich Finanzstrafsachen

Der Bereich Finanzstrafsachen umfasst ua

  • den operativen Fachbereich,
  • 19 Teams Strafsachen (inkl Spezialteam für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel) und
  • das Team Einhebung/Einbringung Geldstrafen.

3. Regionale Verteilung

Die Mitarbeiter des ABB sind dezentral auf die Dienststellen des Finanzamtes Österreich (FAÖ) verteilt. Der operative Fachbereich und die Teams Strafsachen sind in die Bereiche Wien, Mitte, Ost, Süd und West gegliedert. Bei gleicher Auslastung der Teams Strafsachen wird darauf Bedacht genommen regionale Nahverhältnisse bei der Fallbearbeitung zu wahren.

Um jedoch einen bundesweiten Ausgleich in der Arbeitsbelastung zu erreichen, können einzelne Finanzstraffälle auch auf andere Teams verteilt werden. So kann ein Fall aus Graz bei entsprechendem Arbeitsanfall zur Bearbeitung in Vorarlberg „landen“. Der Ort der Fallbearbeitung ist somit letztlich nicht immer vorhersehbar.

4. Operativer Fachbereich

Neu geschaffen wurde ein stark operativ tätiger Fachbereich mit eigener Fachbereichsleitung. Dieser bearbeitet in erster Linie Fälle mit Gerichtszuständigkeit und hoher Komplexität und/oder hoher krimineller Energie. Dem operativen Fachbereich obliegen ua:

  • Würdigung Prüfungsmaßnahmen mit Mehrergebnis >
    EUR 100.000,
  • Würdigung Prüfberichte des Finanzamtes für Großbetriebe (FAG),
  • Medial besonders wirksame Fälle,
  • Bundesland- / Gerichtssprengelgrenzen überschreitende Fälle mit einer Vielzahl an Beschuldigten,
  • Umsatzsteuerbetrug (§ 40 FinStrG), Abgabenbetrug (§ 39 FinStrG), Umsatzsteuerkarussell-Betrug.

Ferner hat der operative Fachbereich am Qualitätsmanagement mitzuwirken und die Aus-/Weiterbildung der Mitarbeiter zu verantworten.

5. Teams Strafsachen

Den Teams Strafsachen obliegt die Bearbeitung von Finanzvergehen, die nicht in den Aufgabenkreis des operativen Fachbereiches fallen sowie die Zusammenarbeit mit dem operativen Fachbereich bei gemeinsamen Fällen.

6. Selbstanzeigen

Bei Einbringung einer Selbstanzeige ist auch weiterhin zu prüfen, ob Finanzamts- und Zollamtszuständigkeit geben ist:

  • Zollamtszuständigkeit: Einbringung bei ZAÖ
  • Finanzamtszuständigkeit: Einbringung bei FAÖ/FAG oder ABB

Amtsintern wird die Selbstanzeige an den regional zuständigen Referenten weitergeleitet. Der Ort der Fallbearbeitung ist somit vorhersehbar.

7. Ergebnis

Mit der Neuorganisation der Finanzverwaltung gibt es mit ABB und ZAÖ nur noch zwei Finanzstrafbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit. Um eine annährend gleiche Auslastung der verschiedenen Dienststellen zu gewährleisten, ist die Fallverteilung flexibel ausgestaltet. Mit dem neu geschaffenen operativen Fachbereich soll den gestiegenen Herausforderungen im Finanzstrafverfahren begegnet werden.

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