Unsere letzten Tax News aus dem Bereich Vorsatz/Fahrlässigkeit

Umsatzsteuer für Roamingleistungen: Kurzer Verjährungszeitraum von fünf Jahren aufgrund vertretbarer Rechtsansicht

23.09.2024: Wird die Steuerpflicht einer Leistung eines Unternehmens in der Fachwelt zunächst verneint, später aber durch höchstgerichtliche Rechtsprechung bejaht, gilt die historische Rechtslage aus subjektiver Sicht bis zur höchstgerichtlichen Klärung der abgabenrechtlichen Fragestellung als unklar. Solange gilt die Rechtsansicht hinsichtlich einer fehlenden Steuerbarkeit von Roamingleistungen im Inland auch als umsatzsteuerlich vertretbar. In diesem Fall ist eine vorsätzliche Abgabenverkürzung ausgeschlossen. [zur Tax News]

Verwendung eines ausländischen Kfz in Österreich: Vorsätzliche Abgabenhinterziehung von NoVA und Kfz-Steuer

22.02.2024: Wird ein ausländisches Kfz in Österreich von einer in Österreich ansässigen Person länger als einen Monat im Inland verwendet, so fallen grundsätzlich NoVA und Kfz-Steuer an. Eine österreichische Zulassung des Fahrzeuges ist hierfür nicht erforderlich. Das BFG geht in einer vor kurzem ergangen Entscheidung davon aus, dass dieser Umstand allgemein bekannt ist. Die Konsequenz: Vorsätzliche Abgabenhinterziehung (BFG 17.10.2023, RV/630000/2021). [zur Tax News]

Nichterklärung deutscher Pension: BFG geht von allgemeiner Steuerpflicht von Abgabenhinterziehung aus

27.10.2023: Die Nichterklärung einer ausländischen Pension in Österreich kann nicht damit gerechtfertigt werden, dass vom Besteuerungsrecht eines anderen Staates ausgegangen wird. Das BFG geht prinzipiell von der Kenntnis der österreichischen Einkommensteuerpflicht, bei einer etwaigen Unsicherheit des Steuerpflichtigen von einer Erkundigungspflicht und damit im konkreten Fall von einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung aus. Hinsichtlich der Abgabenfestsetzung im Abgabenverfahren gilt daher die lange Verjährungsfrist von zehn Jahren. (BFG 29.04.2021, RV/7100535/2021) [zur Tax News]

BFG erneut zur Steuerpflicht der Todesfallbeihilfe: KEIN Vorsatz

24.06.2022: Der Empfänger einer Todesfallbeihilfe verkannte deren Steuerpflicht. Die Zahlung wurde daher zu Unrecht nicht in die Steuererklärung aufgenommen. Da die Todesfallbeihilfe dem Charakter einer steuerfreien Ablebensversicherung entspricht, liegt allerdings ein entschuldbarer Irrtum vor. KEIN Vorsatz (BFG 17.01.2022, RV/5100090/2020). [zur Tax News]

VwGH erneut zu ausländischen Kapitaleinkünften: Auch die Zahlung Schweizer Abzugssteuer in Höhe von 35 % schließt Vorsatz nicht aus

17.03.2022: Der VwGH bestätigt mit seiner jüngsten Entscheidung seine Rechtsprechung von Anfang Dezember 2021, wonach für das Vorliegen von Vorsatz eine Nachweisführung anhand der allgemeinen Lebenser-fahrung und von Denkgesetzen ausreichend ist. Auch die Entrichtung einer Abzugssteuer auf Kapital-einkünfte im Ausland steht dem Vorsatz nicht entgegen, selbst wenn die ausländische Steuer über dem österr KESt-Niveau liegt (VwGH 17.12.2021, Ra 2019/13/0038). [zur Tax News]

BFG zu Nichtversteuerung der Todesfallbeihilfe: Erfolgreiche Vorsatzentkräftung

26.01.2022: „Vorsätzlich handelt, wer ein Tatbild mit Wissen und Wollen verwirklicht“. Die Abgabenpflichtige muss somit eine wissentliche und willentliche Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht begründen. Im konkreten Fall liegt eine Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht vor, da die Todesfallbeihilfe nicht in die Einkommensteuererklärung der Beschwerdeführerin aufgenommen wurde. Fraglich ist jedoch, ob der Abgabenpflichtigen auch Vorsatz nachgewiesen werden kann. [zur Tax News]

VwGH zu ausländischen Kapitaleinkünften: vorsätzliche Abgabenhinterziehung aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung

26.01.2022: Nur weil ein Steuerpflichtiger eine Selbstanzeige erstattet, kann daraus noch kein vorsätzliches Handeln abgeleitet werden. Aus der Offenlegung dieser äußeren Umstände (Abgabenverkürzung) können aber Schlüsse auf die subjektive Tatseite gezogen werden. Dabei lässt der VwGH für die Nachweisführung des Vorsatzes von der allgemeinen Lebenserfahrung getragene Feststellungen zum konkreten Lebenssachverhalt genügen. Zur Einschätzung des Kenntnisstandes eines „steuerlichen Laien“ kommt insbesondere der im Fokus der Öffentlichkeit stehenden medialen Berichterstattung Gewicht zu. [zur Tax News]

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