Grenzüberschreitende Lösungen

International tätige Unternehmen bedürfen einer integrierten multinationalen Steuerplanung, die über einzelstandortbezogene Lösungen hinausgeht. Daher erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen grenzüberschreitende Lösungen, die auf allein bezogene Standorte abgestimmt sind und unter Berücksichtigung internationaler Grundsätze zur unerwünschten Steuervermeidung zu einer Optimierung des Konzernsteueraufwands führen.

Vielfalt der Steuersysteme

Die direkten Steuern (z. B. Körperschaftsteuer) liegen weitestgehend in der Kompetenz der jeweiligen Einzelstaaten. Selbst innerhalb der EU stecken die Harmonisierungsbemühungen noch in den Kinderschuhen. Auch die angestrebte gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage (CCCTB) ist noch außer Reichweite. Die anzuwendenden Steuersätze und Bemessungsgrundlagen sind entsprechend vielfältig. Dennoch wurden in jüngster Vergangenheit koordinierte Anstrengungen von OECD (Stichwort: BEPS) und auf EU-Ebene (ATAD I und II Richtlinien) zur Bekämpfung unerwünschter Gestaltungen unternommen. Wirksame Steuergestaltung im grenzüberschreitenden Kontext bedarf daher eines integrierten Ansatzes.

Integrierter Ansatz

Neben den nationalen Rechtsordnungen der betroffenen Staaten sind insbesondere auch die internationalen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Entsprechend behalten wir die weltweit abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Empfehlungen der OECD sowie – im EU-Kontext – die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für Sie im Auge. Das sogenannte MLI (Multilaterale Instrument) sorgt für zusätzliche Komplexität in der DBA-Anwendung.

Vernetzung

Wir sind in das internationale KPMG Netzwerk eingebunden, das aktiv im Austausch steht. Auch die Verbindung zur Finanzverwaltung und den Universitäten/Fachhochschulen sowie die Einbindung in (inter)nationale Gremien sind für uns von zentraler Bedeutung.

KPMG Expertise

  • Strukturierung – Wir unterstützen Sie bei der steueroptimalen Strukturierung Ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeit.
  • Betriebsstätten – Wir zeigen die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und unterstützen Sie bei der Besteuerung von Betriebsstätten.
  • Quellensteuern – Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie in- und ausländische Quellensteuern im Griff haben.
  • Konzernsteuerquote – Wir unterstützen Sie bei der Optimierung der Konzernsteuerquote und stellen mit unserem „Group Tax Controlling“-Ansatz das passende Werkzeug zur Verfügung.
  • Behördenkontakt – Wir unterstützen Sie bei Betriebsprüfungen, Verständigungs-/Schiedsverfahren, EAS-Anfragen und APAs.