Steuerbelastung reduzieren: Dividenden, Zinsen und andere Erträge werden im Quellenstaat oftmals mit einer Quellensteuer belastet.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) beschränken die höchstzulässige Steuer im Quellenstaat auf einen bestimmten Prozentsatz der Erträge. Überschreitet die tatsächlich einbehaltene Quellensteuer diesen Satz, kann ein Investor im Quellenstaat einen Antrag auf Erstattung der zu viel einbehaltenen Steuer stellen.

Zudem bietet das Europarecht Möglichkeiten, die Quellensteuerbelastung, von aus dem EU- und dem EWR-Gebiet bezogenen Dividendenzahlungen, über die Erstattung nach dem DBA hinaus zu mindern: In Österreich ist diese Erstattungsmöglichkeit für beschränkt Steuerpflichtige in § 21 Abs 1a KStG normiert. In anderen EU/EWG-Ländern muss die Erstattung unter Umständen unter direkter Berufung auf diverse EuGH-Urteile, wie insbesondere Fokus Bank, gesucht werden.

Österreichische Quellensteuern: Wir unterstützen ausländische Mandanten bei Erstattungsverfahren in Österreich basierend sowohl auf DBA als auch auf EU-rechtlicher Grundlage (§ 21 Abs 1a KStG).

Ausländische Quellensteuern: Durch Zugriff auf internationale Datenbanken und die Zusammen-arbeit mit dem KPMG-Netzwerk unterstützen wir bei der Vermeidung von Quellensteuern durch die jeweils erforderlichen Nachweise und Dokumente sowie bei weltweiten Quellensteuererstattungen. Von der Beurteilung der Erfolgsaussichten für Erstattungsanträge im Einzelfall, über die Vorbereitung und Prüfung entsprechender Erstattungsanträge bis zur Unterstützung bei der Einreichung in Österreich bzw im jeweiligen Quellenstaat werden Sie von uns umfassend betreut.

Wenn Banken ihren Kunden ein Quellensteuerrückerstattungsservice bieten wollen, so steht die automatisierte Softwarelösung RaQuest zur Verfügung.

Eine Einsatzmöglichkeit findet RaQuest auch bei Kapitalanlagegesellschaften, die Quellensteuern für die von ihnen verwalteten Fonds rückerstatten lassen.

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