Durch das zunehmende globale Zusammenwachsen sind in den letzten Jahrzehnten verstärkt grenzüberschreitende Familienbeziehungen entstanden. Oftmals möchten die Verwandten Vermögen innerhalb der Familie zu Lebzeiten weitergeben bzw kommt es zu grenzüberschreitenden Erbschaften. Aus steuerlicher Sicht stellen solche Konstellationen eine besondere Herausforderung dar, da die Erbschafts- und Schenkungssteuern - im Gegensatz zur Einkommens- und Körperschaftsteuer - weltweit bzw EU-weit nicht harmonisiert sind und es oftmals zu Doppel- bzw Mehrfachbesteuerungen kommt. Auch wenn Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuern erhebt, sind dennoch die Folgen im ausländischen Steuerrecht zu beachten. Aber auch in Österreich kann es zu – oftmals vordergründig nicht bedachten – Steuerfolgen kommen (zB Grunderwerbsteuer, Steuer auf Kapitalvermögen, Strafen bei unterlassenen Schenkungsmeldungen).

Die rechtzeitige Planung von grenzüberschreitenden Schenkungen bzw Erbschaften gehört zu den Grundlagen des Estate Planning. Aber auch wenn eine grenzüberschreitende Schenkung bzw Erbschaft bereits verwirklicht ist, helfen wir Ihnen gerne, bei den sich ergebenden steuerlichen Konsequenzen bzw helfen Ihnen, diese zu optimieren. Durch unser internationales Estate Planning Netzwerk können wir solche Sachverhalte aus einer Hand offerieren.


Als Beispiel:
KPMG Estate Planning hat bereits Projekte dieser Art mit Deutschland, den USA, Großbritannien, Frankreich, Italien, Bulgarien, Rumänien, Spanien und Norwegen abgewickelt.

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