Körperschaften öffentlichen Rechts (zB Gebietskörperschaften, gesetzliche Interessenvertretungen, Sozialversicherungsträger, Kirchen und Gemeinschaften, Universitäten) nehmen im Steuerrecht eine besondere Stellung ein: Sie unterliegen grundsätzlich nur dann der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn sie privatwirtschaftlich im Rahmen eines sogenannten Betriebs gewerblicher Art (kurz: BgA) tätig werden.
Körperschaften öffentlichen Rechts
Kirchliche Körperschaften öffentlichen Rechts
Immer mehr kirchliche Körperschaften öffentlichen Rechts nehmen verstärkt auch am Wirtschaftsleben teil, sodass ua auch eine umfassende abgabenrechtliche Beratung erforderlich wird. Die Erfahrung macht unser Spezialistenteam zum optimalen Ansprechpartner für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, Diözesen, Orden und Kongregationen, das Pfründen- und Benefizialvermögen, Pfarrkirchen und Pfarrcaritas sowie sonstige kirchliche Einrichtungen, die ihre Steuersituation optimieren möchten.
Kommunaler Steuercheck
Ziel unseres kommunalen Steuerchecks ist, durch Ausschöpfen vorhandener Möglichkeiten vor allem im Bereich der Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug) und der sonstigen Abgaben die finanziellen Spielräume für Körperschaften öffentlichen Rechts zu erhöhen, ohne das Budget zu belasten. Darüber hinaus werden die bestehenden Risikopotenziale für zukünftige Betriebsprüfungen aufgezeigt.
Soziale Kompetenz
Unsere fachliche Kompetenz und einen pragmatischen Beratungsansatz setzen Sie voraus. Wir sehen es über dies auch als unsere Aufgabe, Ihnen in der Zusammenarbeit und Projektbegleitung von Mensch zu Mensch zu begegnen.
Unser Leistungsangebot – Ihr Nutzen
- Identifikation des Unternehmensbereiches
- Vertretung vor den Abgabenbehörden
- Steuerliche Potenzialanalyse
- Beratung zu Vermietungsmodellen, Ausgliederungen, Leistungsverrechnung