Begleitende Kontrolle

Begleitende Kontrolle

Eine Alternative zur konventionellen Abgabenerhebung?

Eine Alternative zur konventionellen Abgabenerhebung?

Mit der gesetzlichen Verankerung der Begleitenden Kontrolle in den §§ 153 a-g BAO wurde eine Alternative zu klassischen Betriebsprüfungen geschaffen. Auf Grund der positiven Erfahrungen im seit 2011 laufenden Pilotprojekt „Horizontal Montoring“ überlegen derzeit viele Unternehmen, einen Antrag auf Wechsel in die Begleitende Kontrolle zu stellen, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Erhöhung der Planungs- und Rechtssicherheit,
  • zeitnahe steuerliche Abstimmung von geplanten und realisierten Sachverhalten abseits kostenpflichtiger und inhaltlich limitierter Auskunftsersuchen,
  • Entfall von Betriebsprüfungen im Nachhinein und damit Vermeidung erheblicher Nachzahlungen für Vorperioden im Falle von Prüfungsfeststellungen,
  • Vermeidung der Bindung von Ressourcen des Unternehmens für umfassende Vollprüfungen.

 

Allerdings sind mit der Begleitenden Kontrolle auch Kosten und sonstige Nachteile verbunden:

  • Einführung eines Steuerkontrollsystems mit weitreichenden Dokumentations-, Verbesserungs- und Überwachungspflichten,
  • zeitnahe und proaktive Offenlegung steuerlich relevanter Sachverhalte im Rahmen der erweiterten Offenlegungspflicht (§ 153 f Abs 1 BAO),
  • Offenlegung von steuerlichen Risiken,
  • interner und externer Aufwand für die Vorbereitung der laufenden Besprechungen, gesonderte Überprüfung der Steuererklärungen sowie der Implementierung, laufende Verbesserung und Begutachtung des Steuerkontrollsystems.

 

Wir begleiten einige der Pilotprojekte seit Anbeginn und können daher auf umfangreiche praktische Erfahrungen zurückgreifen. Wir wissen, dass die Begleitende Kontrolle kein Allheilmittel für alle Steuerpflichtigen ist. Ob sich die Begleitende Kontrolle für ein Unternehmen voraussichtlich lohnen wird, hängt von vielen Einflussfaktoren, wie beispielsweise 

  • der Organisationsstruktur
  • der steuerlichen Komplexität der Geschäftsfälle,
  • den Erfahrungen des Unternehmens in früheren Betriebsprüfungen,
  • der Einstellung der handelnden Personen ("Tone on the top") und
  •  der Unternehmenskultur 

ab.

 

Auch andere Formen der Co-operative Tax Compliance sollten überlegt werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidung, ob die Begleitende Kontrolle für Ihr Unternehmen eine sinnvolle Alternative zur konventionellen Betriebsprüfung ist, als auch bei der Vorbereitung und Durchführung der Begleitenden Kontrolle.

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