Mitte Dezember 2023 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung zur Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) erzielt, die unter anderem Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von über EUR 150 Millionen betrifft. Diese Unternehmen werden nach entsprechender Umsetzung der CSDDD in die nationale Gesetzgebung gesetzlich dazu verpflichtet sein, umfassende umwelt- und menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten umzusetzen und einzuhalten.
Dies schließt ein, dass betroffene Unternehmen verpflichtet sind, einen Übergangsplan festzulegen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5° C im Einklang steht.
Als Expert:innen im Talk sind Theodor Bennett (Group Lead Sustainability & ESG Management, Prinzhorn Holding GmbH), Jakob Sterlich (Geschäftsführer, ClimatePartner Austria), Christine Würfel (Head of Group ESG & Sustainability Management, RBI) sowie David Schwarzinger (Manager, KPMG Austria) bei Katharina Schönauer zu Gast.
Im Zentrum der diesmaligen Ausgabe stehen u. a. die folgenden Fragen zum Thema „CSDDD – Übergangsplan zum Klimaschutz und verpflichtende CO2-Bilanzierung“:
- Wie hängen die ESG-Berichterstattung (CSRD) und die neue CSDDD zusammen?
- Welche Herausforderungen stellen sich in der CO2-Bilanzierung?
- Wie wird ein Übergangsplan zum Klimaschutz (Transitionsplan) erstellt?
- Welche Anforderungen stellen Banken zukünftig an die Kreditnehmer hinsichtlich CO2?