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      Genaue und zeitnahe Bewertungen sind für eine wirksame Abwicklung von Banken von entscheidender Bedeutung, da sie die Grundlage für wichtige Abwicklungsentscheidungen der Behörden bilden. Zuverlässige Bewertungen hängen von den Managementinformationssystemen (MIS) der Banken und ihrer Fähigkeit ab, schnell umfassende Daten bereitzustellen.

      Um dies zu gewährleisten, hat die Europäische Abwicklungsbehörde (das sog. Single Resolution Board) nach einer öffentlichen Konsultation zwischen dem 2. April und dem 2. Juli 2025 ihre Erwartungen an die Bewertungsfähigkeiten (engl. EoVC) fertiggestellt. Die endgültigen Leitlinien bauen auf dem 2020 veröffentlichten Valuation Data Set (VDS) des SRB auf und stellen ein wichtiges Ergebnis der SRM-Vision 2028 des SRB dar, die darauf abzielt, die Krisenfestigkeit der Banken zu verbessern.


      Die Hauptkomponenten der EoVC

      Die EoVC verbessern und erweitern den Rahmen von 2020 durch

      • die Einführung eines Valuation Data Index (VDI), der sowohl strukturierte als auch unstrukturierte Informationen abdeckt,
      • klare Erwartungen an ein Data Repository for Resolution (DRR) festlegt und
      • die Anforderungen an ein Bewertungshandbuch (Valuation Playbook), einschließlich der Verwendung von Bewertungsmethoden und dazugehöriger Governance

      Hauptkomponenten EoVC

       1. Valuation Data Index (VDI)

      Die EoVC des SRB sollen sicherstellen, dass unabhängige Bewerter rechtzeitig Zugang zu umfassenden, hochwertigen Informationen haben, um faire und realistische Bewertungen im Rahmen der Abwicklung vornehmen zu können. Zu diesem Zweck legt der VDI einen strukturierten Mindestindex mit Informationen fest, die zur Unterstützung von Abwicklungsbewertungen erforderlich sind, und kombiniert dabei

      • ein erweitertes Valuation Data Set (VDS), in Bezug auf Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Informationen auf Portfolioebene mit dem Minimum Bail-in Data Template (MBDT), die beide im DRR erstellt und gespeichert werden, und
      • einen Datensatz an sogenannten unstrukturierten Daten wie z. B. Prüfungsberichte, Risikoberichte, Geschäftspläne und Unterlagen zu internen Bewertungsmodellen.

      Das SRB ist ausdrücklich bestrebt, soweit wie möglich vorhandene Bankdaten und -unterlagen zu nutzen und eine Doppelanlieferung von Informationen zu vermeiden, die bereits über Aufsichts- oder öffentliche Kanäle verfügbar sind. Durch die vorzeitige Datenerhebung unter normalen Geschäftsbedingungen möchte das SRB die Datenqualität verbessern, die Abhängigkeit von Ad-hoc-Anfragen in Krisenzeiten verringern und die Konsistenz der Bewertungsprozesse sicherstellen. Zur Unterstützung dieser Ziele führt das SRB auch technische Übermittlungs- und umfassende Validierungsregeln ein, die automatisierte Bewertungsprozesse und eine wirksame Qualitätssicherung unterstützen.

      EoVC-Konsultation vs. Finale Guidance

      Als Reaktion auf das Feedback der Branche bzw. der Banken hat das SRB u. a. folgende Adaptierungen vorgenommen:

      • 95 obligatorische jährlich zu meldende Felder (~25 %) wurden entfernt und der Datensatz für Immobilienbesicherungen um etwa 40 % gestrafft; neue Datenanforderungen sind meist mit anderen bestehenden Frameworks verknüpft, um den Nettoaufwand zu begrenzen.
      • Die VDI-Dokumentenliste wurde durch die Eliminierung doppelter Einträge (z. B. Geschäftsstrategie, Stresstests, Aktionäre) gekürzt.
      • Es wurden flexiblere Einreichungsfristen eingeführt: Bestimmte VDI-Elemente werden nun jährlich mit einem Stichtag zum Jahresende (Fälligkeit 30. April) eingereicht, anstatt wie bisher halbjährlich.
      • Es wurde erneut bestätigt, dass Daten auf Tochtergesellschaftsebene für eine genaue Konzernbewertung nach wie vor unerlässlich sind, da Verluste/Risiken bei Tochtergesellschaften den Nettovermögenswert des Konzerns beeinflussen.
      • Es wurde festgelegt, dass nur Abwicklungseinheiten (engl. Resolution Entities, REs) und wesentliche Einheiten (engl. Relevant Legal Entities, RLEs) zur Einreichung der VDI/VDS verpflichtet sind. Von EU-Tochtergesellschaften von Muttergesellschaften aus Drittländern oder EU-/Bankenunion-Muttergesellschaften, die nicht als REs ausgewiesen sind, wird jedoch aufgrund potenzieller SPE Bail-in-/Write-down-Anforderungen weiterhin die Einreichung eines vollständigen VDI erwartet.
      • Anhang 6 wurde hinzugefügt, der einen Vergleich zwischen dem neuen VDS und dem VDS-Rahmenwerk 2020 enthält.
      • Vereinfachte Abstimmung: nur mit FINREP oder dem Accounting Ledger. COREP- und Abgleiche betreffend Steuern wurden entfernt.
      • Duplikate wurden beseitigt, indem zwei separate MBDT-Verwendungszwecke – eines für Bail-in und eines für die Bewertung von Verbindlichkeiten – durch ein einziges MBDT-Rahmenwerk ersetzt wurden, das durch zusätzliche Datensätze für die Bewertung von Verbindlichkeiten ergänzt wird.

      2. Data Repository for Resolution (DRR)

      Zur Unterstützung des VDI sind Banken verpflichtet, ein Datenarchiv für die Abwicklung (DRR) einzurichten, um VDI-Informationen zu speichern, zu verwalten und weiterzugeben.

      Das DRR gewährleistet

      • die zeitnahe Verfügbarkeit von Daten in Krisensituationen und
      • eine effiziente und strukturierte Datenerfassung während normaler Geschäftszeiten.
      EoVC-Konsultation vs. Finale Guidance

      Als Reaktion auf das Feedback zur Konsultation hat das SRB seine Erwartungen präzisiert:

      • Ein permanenter, kontinuierlicher Zugang für das SRB ist nicht mehr erforderlich. Der Zugang wird auf Anfrage im Rahmen der Krisenvorsorge oder strukturierter Tests innerhalb von 24 Stunden gewährt.
      • Der Anwendungsbereich der DRR ist auf Krisenmanagement und Tests beschränkt, wodurch Bedenken hinsichtlich Signaleffekten und Cyberrisiken verringert werden.
      • Die obligatorische Zwei-Faktor-Authentifizierung wurde abgeschafft, während eine Audit-Trail-Anforderung hinzugefügt wurde, um die Aktivitäten der Nutzer zu verfolgen.

      Obwohl Banken Bedenken betreffend Kosten, Cyberrisiko und Betriebsaufwand äußerten, kam das SRB zu dem Schluss, dass ein permanenter DRR für die zeitnahe Verfügbarkeit von Daten im Abwicklungsfall unerlässlich ist. Anzumerken ist, dass rund 90 % der Banken bereits über ein entsprechendes Datenarchiv verfügen. Die Banken behalten daher die Flexibilität, sich entweder auf interne oder auf Lösungen von Drittanbietern zu stützen, sofern die funktionalen Anforderungen erfüllt sind.


      3. Bewertungshandbuch (Valuation Playbook)

      Darüber hinaus führt das EoVC eine formelle Anforderung für sog. Valuation Playbooks ein, in denen die Bewertungsfähigkeiten der Banken auf strukturierte und transparente Weise dokumentiert werden.

      Das Valuation Playbook muss Folgendes umfassen:

      • Eine Selbsteinschätzung der Bewertungsfähigkeiten, wobei der Schwerpunkt auf Bewertungsmethoden und Bewertungsherausforderungen liegt
      • Den Nachweis der Flexibilität interner Bewertungsmodelle
      • Governance-Regelungen, einschließlich Datenmanagement, Genehmigungsprozesse, Qualitätssicherung und Verantwortlichkeiten

      Diese Handbücher sollen es unabhängigen Gutachtern ermöglichen, die Bewertungsansätze der Banken schnell zu verstehen und sich gegebenenfalls auf bestehende interne Modelle zu stützen.

      EoVC-Konsultation vs. Finale Guidance

      Das Feedback zu den ursprünglichen Anforderungen an Bewertungshandbücher konzentrierte sich auf Bedenken, dass Banken neue Bewertungsmodelle entwickeln oder bestehende Dokumentationen duplizieren müssten. Daraufhin stellte das SRB u. a. klar:

      • Es sind keine neuen Modelle oder Infrastrukturen erforderlich; von den Banken wird erwartet, dass sie die bestehenden internen Bewertungsmodelle, die für die Zwecke von IFRS 13 und IFRS 7 verwendet werden, dokumentieren und erläutern.
      • Banken müssen einzelne Modelle nicht mit jeder VDS-Zeile verknüpfen, sondern sollten Instrumente im VDS den entsprechenden Bewertungsclustern zuordnen und dann die Modelle auf Cluster-Ebene im Playbook mit Querverweisen auf das VDI beschreiben.
      • Das Playbook soll die Methodiken zusammenfassen. Für detaillierte Ausführungen kann man auf bestehende interne Dokumente referenzieren. Das SRB wird die Modelle nicht direkt validieren, kann jedoch Simulationen oder Walkthroughs durchführen, um die Prozesse und die Fähigkeit der Bank zur Bereitstellung der erforderlichen Informationen zu überprüfen.

      Das SRB hat auch die Rolle der zentralen Anlaufstelle (Single Point of Contact, SPOC) klargestellt und darauf hingewiesen, dass der SPOC zwar in erster Linie während der Abwicklung eine Rolle spielt, aber auch über ausreichende Kenntnisse in Bezug auf die Bewertungsfähigkeiten der Bank im Normalbetrieb (Business-as-usual, BAU) verfügen sollte.


      Umsetzung und nächste Schritte

      Das SRB hat den Zeitplan für die Umsetzung der EoVC um ein Jahr verlängert, sodass die vollständige Einführung nun bis Ende 2029 vorgegeben wird. Die wichtigsten Meilensteine sind gestaffelt, um eine schrittweise Einführung zu unterstützen.


      Konsultation (grau) vs. endgültiger (blau) Zeitplan für die Umsetzung

      Für VDI-Positionen mit Stichtag Jahresende sind die ersten Einreichungen bis zum 30. April 2029 fällig, mit Ausnahme des VDS (VDI-Posten 1.1) und anderer strukturierter VDI-Positionen (1.2-1.4), die bis zum 30. April 2030 fällig sind.  VDI-Dokumente mit Stichtagen, die als „aktuellste verfügbare Version“ gekennzeichnet sind, sollten erstmals ab dem 1. Januar 2029 eingereicht werden. Zwischenziele im Zusammenhang mit dem Bewertungshandbuch werden den Banken vom SRB direkt mitgeteilt.

      Die Banken werden diese neuen Erwartungen schrittweise einführen und dabei sicherstellen, dass die Ad-hoc-Funktionen von VDS 2020 bis zur vollständigen Umsetzung der EoVCs verfügbar bleiben. Das SRB hat außerdem darauf hingewiesen, dass die EoVCs im Laufe der Zeit weiter adaptiert werden können, um regulatorischen Entwicklungen, Marktfeedback und Erfahrungen aus der Praxis Rechnung zu tragen.

      Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das SRB auf der Grundlage von Rückmeldungen aus der Branche seine Leitlinien weiter überarbeitet und mehrere Vereinfachungen vorgenommen hat. Die grundlegenden Anforderungen bleiben jedoch bestehen und werden die Banken auch in den kommenden Jahren vor Herausforderungen stellen.

      Weitere Einzelheiten finden Sie unter https://www.srb.europa.eu/en/content/expectations-valuation-capabilities


      Erfahren Sie mehr zu EoVC

       

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      Alexander Schiller

      Director, Advisory / Financial Services, Wien

      KPMG Austria

      Stephan Egger

      Director, Advisory / Financial Services, Wien

      KPMG Austria

      Jessica Aigner

      Senior Managerin, Advisory / Financial Services, Wien

      KPMG Austria

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