Steuerliche Vorhaben im Regierungsprogramm 2025-2029

Tax Flash 2/2025

Tax Flash 2/2025

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Am 27. Februar 2025 hat die voraussichtliche neue österreichische Bundesregierung, gebildet von den Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS das Regierungsprogramm präsentiert. Wir möchten Ihnen daher die wesentlichen geplanten steuerlichen Änderungen im Überblick darstellen. Die jeweilige gesetzliche Umsetzung bleibt abzuwarten.

Das Regierungsprogramm besteht aus über 200 Seiten, wobei die steuerlichen Maßnahmen v. a. in dem Kapitel Steuern/Finanzen thematisiert werden, sich aber auch in anderen Kapiteln wieder finden. Neben einzelnen Maßnahmen zur Vereinfachung, Effizienzsteigerung und Entbürokratisierung werden als weitere Ziele auch gewisse steuerliche Anreize und budgetäre Maßnahmen angekündigt:

Einkommensteuerrecht

Das österreichische EStG stammt aus dem Jahr 1988, weshalb es bereits seit vielen Jahren Initiativen für eine Neukodifizierung des EStG gab. Die neue Bundesregierung möchte ein neues Einkommensteuergesetz erlassen und Vereinfachungen im Steuerrecht, der Lohnverrechnung und Arbeitnehmerveranlagung erreichen.

Das Regierungsprogramm nennt dabei die folgenden Eckpunkte bzw. mögliche Maßnahmen:

  • Verlängerung des EStG-Spitzensteuersatzes von 55 % um 4 Jahre
  • Aussetzen eines Drittels der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs (Kalte Progression)
  • Entbürokratisierung und Digitalisierung der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung
  • Steuerliche Begünstigungen für Überstunden bzw. Zuschläge (2027)
  • Steuerliche Anreize und Senkungen, um Arbeitsstunden zu erhöhen und die Beschäftigung zu fördern
  • Erhöhung des Freibetrags von derzeit EUR 620 im Rahmen der Besteuerung der sonstigen Bezüge (13. und 14. Monatsgehalt)
  • Evaluierung der Höhe der Steuerbefreiungen für Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer:innen z. B. bei Betriebsveranstaltungen sowie steuerfreie Mitarbeitergutscheine
  • Erhöhung der Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschalierung: EUR 320.000 und 13,5 % (2025) bzw. EUR 420.000 und 15 % (2026)
  • Neues Modell des Zuverdienstes für Personen in Alterspension
  • Im Rahmen der Immobilienertragsteuer sollen noch im Jahr 2025 Widmungsgewinne aus Widmungen „steuerlich effektiver erfasst werden“

Folgende weitere mögliche Maßnahmen im Bereich der Einkommensteuer sind v. a. für Unternehmen von Relevanz:

  • Verbesserte steuerfreie Mitarbeiterprämie (bis zu EUR 1.000)
  • Anhebung der Luxustangente auf EUR 55.000 (2027) und dann EUR 65.000
  • Reduktion des Kilometergeldes für Fahrräder und Motorräder auf 25 Cent
  • Prüfung von Abschreibungen unter möglichst großer Vermeidung von Mitnahmeeffekten und Fokus auf Ausrüstungsinvestitionen sowie Bauinvestitionen mit Fokus auf Sanierung
  • Erhöhung des Grundfreibetrags (Gewinnfreibetrag) von 15 % bis EUR 33.000 auf 15 % bis EUR 50.000 (2027)
  • Erleichterung von Betriebsübergaben
    • Erhöhung des Veräußerungsfreibetrags von EUR 7.300 auf EUR 45.000 (2027)
    • Streichung des „Berufsverbotes“ für die Nutzung des Hälftesteuersatzes bei Betriebsaufgabe  

Verbesserung der Effizienz des Steuersystems

Die Bundesregierung möchte ausreichend Ressourcen für die Finanzverwaltung zur Verfügung stellen und die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen attraktiveren. Daneben werden folgende Maßnahmen beabsichtigt:

  • Vereinfachung der Quellensteuerrückerstattung durch FASTER (siehe dazu auch unseren Tax Flash 1/2025)
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice durch Einsatz auf internationaler Ebene (OECD, EU) für koordinierte und rechtssichere Rahmenbedingungen
  • Weitere Attraktivierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
  • Evaluierung von Möglichkeiten zur Vorsorge für junge Menschen auch für Wertpapiere (z. B. ETF-Sparpläne)
  • Zeitnahe Umsetzung der Sozialpartnereinigung zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (insbesondere des Generalpensionskassenvertrages)
  • Erhöhung des jährlichen Freibetrags für Zuwendungen zur privaten Vorsorge

Standortbeiträge der Energiewirtschaft und der Banken

  • Der Energiekrisenbeitrag Strom sowie der Energiekrisenbeitrag Fossile Energie werden verlängert und so angepasst, dass bereits 2025 sowie auch in den Folgejahren Einnahmen von EUR 200 Mio. erzielt werden. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen.
  • Die Bankenabgabe (Stabilitätsabgabe) wird derart angepasst, dass 2025 und 2026 Einnahmen von etwa EUR 500 Mio., in den Folgejahren jeweils etwa EUR 200 Mio. darstellbar sind. De facto ist mit einer Erhöhung des Steuersatzes zu rechnen.

Sonstige Maßnahmen für Unternehmen

  • Senkung der Lohnnebenkosten durch stufenweise Entlastung des FLAF
  • Abschaffung der Belegausstellungpflicht bis EUR 35
  • Vereinfachung 15-Waren-Regelung Dauerrecht, Vereinfachung Wareneingangsbuch und Kalte-Hände-Regelung
  • Die Bundesregierung prüft im UGB die Möglichkeit eines Aufwertungswahlrechtes des Bilanzansatzes von Grund und Boden auf den Verkehrswert (auch über die Anschaffungskosten hinaus), unter entsprechenden Vorkehrungen im Gläubigerschutz
  • Wiedereinführung der Befreiung N1/Klein-LKWs von der NoVA ab 1.7.2025
  • Trinkgeldregelungen: Evaluierung und praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen für die Trinkgeldpauschale inkl. TRONC-Systeme

Grunderwerbsteuer

  • Verschärfung bei Share Deals mit 1.7.2025, um große Immobilientransaktionen (Share Deals) steuerlich effektiver zu erfassen (z. B. durch stärkere Zusammenrechnung verbundener Erwerber, Erhöhung des Steuersatzes). Details sind noch nicht bekannt.
  • Prüfung der Abschaffung der staatlichen Nebengebühren sowie der Grunderwerbsteuer (GrESt) beim Erwerb des ersten Eigenheims (z. B. wie bereits bei der Eintragungsgebühr für Ersterwerbe bis EUR 500.000).

Privatstiftungen

  • Anhebung der Stiftungseingangssteuer und des Stiftungseingangssteueräquivalents auf 3,5 % und der Zwischensteuer für Stiftungen auf 27,5 %
  • Die befürchtete Abschaffung der Übertragung der stillen Reserven nach § 13 Abs. 4 KStG ist ausgeblieben

Maßnahmenpaket im Bereich Betrugsbekämpfung

  • Abschaffung des Vorsteuerabzugs für „Luxusimmobilien“
  • Ausweitung des Reverse Charge-Systems im Rahmen der Umsatzsteuer auf Grundstücke
  • Effektivere Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung
  • Effektive Nutzung neuer Datenquellen wie automatischer Informationsaustausch über Kryptokonten

Digitalsteuer

  • Anpassungen/Erweiterung bei der Digitalsteuer auf weitere Services

Weitere Maßnahmen

  • Glückspiel (Erhöhung Wettgebühr und Glücksspielabgabe)
  • Vorzeitige Abschaffung des USt-Nullsteuersatzes für PV-Anlagen
  • Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos
  • Modernisierung des Tabakmonopols und nachhaltige Besteuerung von Tabak und Nikotinprodukten:
    • Anhebung der Tabaksteuer sowie Ausweitung auf alternative Erzeugnisse
  • Nachvalorisierung der Bundesgebühren
  • Krankenversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigung
  • Prüfung von steuerlichen Anreizen für stärkere Unterstützung von Kunst und Kultur durch Private und Unternehmen
  • Einsatz auf EU-Ebene für Vorziehung der Abschaffung der Zollfreigrenze zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs für heimische Handelsunternehmen

Die weitere politischen Detailverhandlungen und die legistische Umsetzung bleiben natürlich noch abzuwarten. Wir werden über entsprechende Gesetzesvorhaben zeitnah berichten.

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