Am 13.04.2026 hatten die Koalitionsspitzen angekündigt, zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft die Energiesteuer für Benzin und Diesel (um rund 17 Cent / Liter) für zwei Monate senken zu wollen. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben dazu nun einen Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz) vorgelegt.
Zur kurzfristigen Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, sollen die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin befristet jeweils um 14,04 Cent je Liter reduziert werden (§ 68 EnergieStG-E, § 109a EnergieStDV-E). Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer, ergebe sich eine Entlastung von bis zu rund 17 Cent brutto.