Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 die Eckpunkte zur Umsetzung der Frühstart-Rente beschlossen.
Laut Koalitionsvertrag soll zum 01.01.2026 die Frühstart-Rente eingeführt werden: „Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt."
Nun wurde vom BMF ein Eckpunktepapier zur Ausgestaltung und Umsetzung der Frühstart-Rente veröffentlicht.
Eckpunkte:
- Entscheidung der Eltern für ein individuelles Altersvorsorgedepot: Zur Anlage der Frühstart-Rente können Eltern aller Kinder, die im jeweiligen Jahr das sechste Lebensjahr vollenden, ein individuelles Altersvorsorgedepot für ihr Kind bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Zuzahlungen könnten ermöglicht werden. Zur operativen Umsetzung der staatlichen Förderung (i. H. v. 10 Euro pro Monat) wird auf die vorhandenen Strukturen der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV) aufgebaut.
- Anforderungen an Frühstart-Renten-Altersvorsorgedepots: Die individuellen Depots sollten bürokratiearm und kostengünstig sein sowie eine chancenreiche Kapitalanlage sicherstellen. Zur Sicherstellung dieser Anforderungen wird an die Vorgaben des im Rahmen der pAV-Reform vorgesehenen Standardprodukts angeknüpft.
- Bürokratiearme und kostengünstige Auffanglösung für alle berechtigten Kinder, deren Eltern kein individuelles Altersvorsorgedepot eröffnen: Die Auffanglösung stellt sicher, dass Kinder unabhängig von der Initiative der Eltern von der Frühstart-Rente profitieren. Die Kapitalanlage des nicht abgerufenen Förderbetrags der Frühstart-Rente erfolgt kollektiv nach Kohorten, um eine bürokratiearme Anlage und Nachverfolgung der individuellen Ansprüche zu ermöglichen. Zuzahlungen oder die Berücksichtigung individueller Anlagepräferenzen sind nicht möglich. Informationen zur Renditeentwicklung der kollektiven Anlage werden veröffentlicht. Die Anlagestrategie für die Auffanglösung wird einfach, transparent und für Dritte nachahmbar ausgestaltet sein. Eltern können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt für die Eröffnung eines individuellen Vertrags für ihr Kind entscheiden. Der bis dahin in der Auffanglösung angelegte Betrag wird dann unter Berücksichtigung des Anlageerfolgs auf den individuellen Vertrag übertragen.
- Erträge aus der Frühstart-Rente bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei.
- Nahtloser Anschluss an die pAVab Volljährigkeit: Ab Erreichen der Volljährigkeit des Kindes kann das von den Eltern zugunsten des frühstartrentenberechtigten Kindes abgeschlossene Altersvorsorgedepot bis zum Renteneintritt weiter bespart werden; alternativ wird ein Anbieterwechsel zu geringen Kosten ermöglicht. Hatten die Eltern bis zur Volljährigkeit kein Altersvorsorgedepot für ihr Kind eröffnet, können Kinder ihren Anspruch an die kollektive Anlage ab Volljährigkeit als Startkapital in einen von ihnen selbst abgeschlossenen Altersvorsorgevertrag überführen.
- Start mit der Kohorte der Sechsjährigen: So wird eine zwölfjährige Dauer der Ansparphase schon während der Frühstart-Renten-Phase sichergestellt, was die Chance einer positiven Kapitalmarkterfahrung deutlich erhöht. Mit Mitteln aus Dividenden eines Aktienpaketes aus Beteiligungen des Bundes werden ab dem Jahr 2029 zusätzliche Jahrgänge der bis dahin nicht berücksichtigten Kinder eine staatliche Förderung (i. H. v. 10 Euro pro Monat) erhalten.
- Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aber aufgrund ihres Alters nicht frühstartrentenberechtigt sind, können Erziehungsberechtigte ein Frühstart-Renten-Altersvorsorgedepot auf Basis entsprechender freiwilliger Zahlungen eröffnen.
- Gemeinsamer Start von Frühstart-Rente und reformierter pAV: Ein Start der FrühstartRente zeitgleich mit dem Start der neuen pAV-Produktwelt wäre wegen des erforderlichen administrativen Vorlaufs ab 1. Januar 2027 möglich; Auszahlung der Frühstart-Rente ab 1. Januar 2026 für den Geburtsjahrgang 2020 erfolgt nachträglich.
- Anknüpfung der Anspruchsberechtigung an Kindergeldbezug und zusätzlich ggf. Wohnsitz in Deutschland als Indikation für Schulbesuch: Dies ist eine Voraussetzung für eine bürokratiearme Umsetzung. Es wird europarechtlich geprüft, ob der Anspruch auf Frühstart-Rente auf Kindergeldberechtigte, die in Deutschland leben, beschränkt werden kann; damit würde aufgrund der in Deutschland geltenden Schulpflicht die Vorgabe „Schulbesuch in Deutschland als Anspruchsvoraussetzung" des Koalitionsvertrags erfüllt.
- Bildungspolitische Begleitung: Die Frühstart-Rente soll sowohl für Kinder als auch für Eltern einen konkreten Anlass für eine informierte Auseinandersetzung mit den Themen Kapitalanlage und Altersvorsorge bieten. Dazu sollen durch geeignete Formate der Öffentlichkeitsarbeit Informations- und Bildungsangebote zur Frühstart-Rente beworben und zugänglich gemacht werden. Mit den Ländern suchen wir den Austausch, damit die Frühstart-Rente im Schulunterricht thematisiert wird. Darüber hinaus sollen Informationen und Analysewerkzeuge zur Rendite- und Rentenentwicklung bei der Frühstart-Rente sowohl von den privaten Anbietern als auch bei der Auffanglösung bereitgestellt werden.