Der Bundesrat hat am 19.12.2025 eine Entschließung zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen gefasst.
Die Entschließung lautet (gem. Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen):
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf Grundlage des Koalitionsvertrages zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Abgabe für große Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen, vorzulegen – vorzugsweise in Form einer nicht-steuerlichen Sonderabgabe. Ziel des Gesetzentwurfs soll es sein, durch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Grundlagen die Länder in ihrem Bestreben zu unterstützen, Medienvielfalt nachhaltig zu sichern und zu fördern. Dies gilt insbesondere auch für die Sicherung flächendeckender lokaler und regionaler Medienangebote. Die Einnahmen einer Digitalabgabe sollen für diese Ziele verwendet werden und insbesondere dort ansetzen, wo der Markt unmittelbare Refinanzierungsmöglichkeiten erschwert. Die Abgabe soll ausschließlich auf Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen mit erheblicher Reichweite erhoben werden. Die Definition sehr großer Online-Plattformen (VLOPs) und sehr großer Online-Suchmaschinen (VLOSEs) des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union kann hierbei als Orientierung dienen. Diese Plattformen erreichen in der EU monatlich mehr als 45 Millionen Nutzende und besitzen aufgrund ihrer enormen Reichweite eine erhebliche Marktmacht und Einfluss auf den Werbemarkt. Kleine Plattformen und Start-Ups sollen von der Abgabe ausgenommen werden. Die konkrete Ausgestaltung der Digitalabgabe und der Mittelverwendung muss zwischen Bund und Ländern abgestimmt sein, insbesondere mit Blick auf das Vielfaltssicherungs- und Medienkonzentrationsrecht der Länder. Der Grundsatz der Staatsferne und die Sicherung der Unabhängigkeit der Medien muss in allen Verfahrensstufen, insbesondere mit Blick auf die konkrete Ausgestaltung von Maßstäben der Mittelverwendung und Mechanismen des Mitteleinsatzes sichergestellt sein. Beim praktischen Vollzug ist der Verwaltungs- und Bürokratieaufwand möglichst gering zu halten, so dass bestehende Institutionen wie die Landesmedienanstalten zuständig sein sollten.