Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein “Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung” (MLI-Umsetzung-Änderungsgesetz) veröffentlicht. Es schafft in einem ersten Schritt die Voraussetzung für eine Modifikation von weiteren 62 Steuerabkommen auf multilateralem Weg durch das BEPS-MLI.
Das vorliegende Änderungsgesetz erweitert das MLI-Umsetzungsgesetz vom 22.11.2020 (MLI-Vertragsgesetz), das aktuell 14 sog. “erfasste Steuerabkommen” enthält, um weitere 62 deutsche Steuerabkommen, die gegenwärtig nicht dem BEPS-Mindeststandard entsprechen. Dabei werden die von Deutschland getroffenen MLI-Auswahlentscheidungen für diese 62 deutschen Steuerabkommen zum größten Teil nachvollzogen.
Der Referentenentwurf enthält in Artikel 1 tabellarische Übersichten der neu erfassten 62 Steuerabkommen sowie der jeweiligen Auswahlentscheidungen. Zu den neu erfassten Steuerabkommen gehören u. a.:
- USA
- China
- Polen
- Belgien
- Portugal
- Südkorea
- Indien
- Kanada
- Argentinien
- Indonesien
Die Erweiterung des MLI-Vertragsgesetzes ist dabei lediglich der erste Schritt der Modifikation der genannten 62 Steuerabkommen. In einem zweiten Schritt müssen die Modifikationen, die sich aus dem BEPS-MLI unter Berücksichtigung der Auswahlentscheidungen Deutschlands und des jeweils anderen Vertragsstaats für die erfassten Steuerabkommen ergeben, durch eine Erweiterung des BEPS-MLI-Anwendungsgesetzes vom 19.06.2024 konkretisiert werden. Dazu muss das jeweilige Steuerabkommen durch Deutschland sowie den jeweils anderen Vertragsstaat als sog. vom BEPS-MLI erfasstes Steuerabkommen benannt worden sein.
Zuletzt ist noch eine Notifikation Deutschlands gegenüber der OECD abzugeben, dass in Bezug auf das jeweilige Steuerabkommen die innerstaatlichen Verfahren für das Wirksamwerden des BEPS-MLI abgeschlossen sind. Erst dann werden die Modifikationen des BEPS-MLI für die neu erfassten 62 Steuerabkommen wirksam.
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Von den aktuell vom MLI-Umsetzungsgesetz in der Fassung vom 22.11.2020 erfassten 14 Steuerabkommen wurde die MLI-Modifikation der jeweiligen Steuerabkommen bislang mit folgenden neun Staaten wirksam umgesetzt (Klammerzusatz: grundsätzliche erstmalige Anwendung):
- Kroatien (ab 2025)
- Tschechien (ab 2026)
- Frankreich (ab 2025)
- Griechenland (ab 2025)
- Ungarn (ab 2025)
- Japan (ab 2026)
- Malta (ab 2025)
- Slowakei (ab 2025)
- Spanien (ab 2025)