Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt. Das Gesetz wurde am 22.12.2025 im BGBl. verkündet (BGBl. I 2025, 341). Das Gesetz tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Das Gesetzesvorhaben umfasst neben der Aufhebung der Freizone Cuxhaven Anpassungen weiterer Gesetze, die in verschiedener Hinsicht der Überarbeitung bedürfen. Hierzu gehörten insbesondere die Aktualisierung der Rechtsgrundlagen im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und im Truppenzollgesetz (TrZollG) für die bußgeldrechtliche Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen zollrechtliche Vorschriften. Zeitgleich werden die Bußgeldrahmen des ZollVG für alle Zuwiderhandlungen auf mindestens 30.000 Euro angehoben und damit ein Gleichklang mit den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetz geschaffen.
Die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (sog. „Agrardiesel“) nach § 57 Energiesteuergesetz wird wieder eingeführt, um die Energiesteuerlast für landwirtschaftliche Unternehmen bei den Energiepreisen nicht zu erhöhen.
Darüber hinaus werden weitere überwiegend redaktionelle Änderungen zur Anpassung der Abgabenordnung, des ZollVG und des TrZollG an den Unionszollkodex und die Aktualisierung von Verweisen vorgenommen.