Dem Vernehmen nach wurden die Ratifikationsurkunden zum Protokoll zur Änderung des DBA Niederlande rechtzeitig vor dem 01.12.2025 ausgetauscht. Das bedeutet, das Änderungsprotokoll wird zum 31.12.2025 in Kraft treten und die vereinbarten Änderungen sind ab dem 01.01.2026 anzuwenden. Die offizielle Verlautbarung im BGBl. (Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Änderungsprotokolls) steht allerdings noch aus.
Mit dem Änderungsprotokoll wird eine sogenannte Bagatellregelung für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte in das Abkommen implementiert. Innerhalb der Grenzen dieser Bagatellregelung führt insbesondere eine gelegentliche Arbeitsausübung im Homeoffice nicht zu einem Wechsel oder einer geänderten Aufteilung des Besteuerungsrechts. Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist eine vergleichbare Regelung in dem Änderungsprotokoll vorgesehen.
Darüber hinaus werden mit dem Änderungsprotokoll Anpassungen des Abkommens an die aktuelle deutsche Verhandlungspolitik zur Reduzierung von Auslegungsstreitigkeiten und an zwischenzeitliche Änderungen des jeweiligen nationalen Rechts vorgenommen. Dies aktualisiert die abkommensrechtliche Behandlung deutscher und niederländischer Investmentfonds, insbesondere im Hinblick auf die deutsche Investmentsteuerreform und den Real Estate Investment Trust.
Zudem werden auch die Rechtsfolgen der neu eingeführten Option der Besteuerung einer Personenhandelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie eine Kapitalgesellschaft nach § 1a Körperschaftsteuergesetz im Abkommen nachvollzogen.