Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in unveränderter Fassung beschlossen, so dass sich gegenüber dem Regierungsentwurf keine Änderungen ergeben haben. Ziel des Gesetzes ist eine Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge in der Kraftfahrzeugsteuer um fünf Jahre.
Im Koalitionsvertrag ist als Maßnahme zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr vereinbart, die Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2035 zu verlängern. Dies wird umgesetzt durch die Verlängerung der (maximal) zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 (bisher 31. Dezember 2025) erstmalig zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden; die Steuerbefreiung wird jedoch längstens bis zum Ablauf des Jahres 2035 (statt bisher 2030) gewährt (§ 3d Abs. 1, Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 KraftStG). Ein am 31. Dezember 2030 zugelassenes reines Elektrofahrzeug wäre demnach noch fünf Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Dadurch soll ein Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges gegeben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil gehalten werden.