Das Protokoll zur Änderung des DBA Schweiz ist am 27.11.2025 in Kraft getreten. Die vereinbarten Änderungen sind somit grds. ab dem 01.01.2026 anzuwenden. Die Änderungen zu Art. 26 (Verständigungsverfahren) sind ab dem 01.01.2027 anzuwenden.
Durch das am 21.08.2023 unterzeichneten Änderungsprotokoll wird das Abkommen an zwischenzeitliche Ergebnisse der internationalen Arbeiten gegen „Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)“ und an Entwicklungen im OECD-Musterabkommen und der Abkommenspolitik der beiden Vertragsstaaten angepasst. Ferner wurde u. a. Einigkeit über eine Definition des öffentlichen Dienstes in Abgrenzung von unternehmerischer Tätigkeit öffentlicher Arbeitgeber sowie zum Komplex der Besteuerung von Ruhegehältern im öffentlichen Dienst erzielt. Schließlich wird das Protokoll zum Abkommen um den Inhalt verschiedener, in der Vergangenheit von den zuständigen Behörden zur Beilegung von Schwierigkeiten oder Zweifeln bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens (insbesondere zur Grenzgängerregelung) abgeschlossener Konsultationsvereinbarungen ergänzt.