Der Bundesrat hat am 19.12.2025 der Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes betreffend den Umfang, die Ausgestaltung und den Informationsaustausch von Mindeststeuer-Berichten (Mindeststeuer-Bericht-Verordnung - MinStBV) zugestimmt. Die Verordnung wurde am 29.12.2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2025, Nr. 373) und tritt somit am 30.12.2025 in Kraft.
Das BMF ist nach § 99 Abs. 3 MinStG dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates die internationalen Vorgaben zum Mindeststeuer-Bericht in nationales Recht umzusetzen. Die Verordnung regelt den Anwendungsbereich (§1), Begriffsbestimmungen (§ 2), die zuständige Behörde (§ 3), die Abschnitte des Mindeststeuer-Berichts (§ 4), den Informationsaustausch und Verteilungsansatz (§ 5), eine vereinfachte Berichterstattung in der Übergangszeit (§ 6) und das Erstellen des Mindeststeuer-Berichts (§ 7).