Im Bundesgesetzblatt vom 19.12.2025 (BGBl. II 2025, Nr. 307) wurde das Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum DBA Niederlande zum 31.12.2025 nun offiziell bekannt gemacht. Das DBA Niederlande in der durch das Änderungsprotokoll geänderten Fassung ist erstmals ab dem 01.01.2026 anzuwenden.
Mit dem Änderungsprotokoll wird eine sogenannte Bagatellregelung für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte in das Abkommen implementiert. Innerhalb der Grenzen dieser Bagatellregelung führt insbesondere eine gelegentliche Arbeitsausübung im Homeoffice nicht zu einem Wechsel oder einer geänderten Aufteilung des Besteuerungsrechts. Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist eine vergleichbare Regelung in dem Änderungsprotokoll vorgesehen.
Darüber hinaus werden mit dem Änderungsprotokoll Anpassungen des Abkommens an die aktuelle deutsche Verhandlungspolitik zur Reduzierung von Auslegungsstreitigkeiten und an zwischenzeitliche Änderungen des jeweiligen nationalen Rechts vorgenommen. Dies aktualisiert die abkommensrechtliche Behandlung deutscher und niederländischer Investmentfonds, insbesondere im Hinblick auf die deutsche Investmentsteuerreform und den Real Estate Investment Trust.
Zudem werden auch die Rechtsfolgen der neu eingeführten Option der Besteuerung einer Personenhandelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie eine Kapitalgesellschaft nach § 1a Körperschaftsteuergesetz im Abkommen nachvollzogen.