Der Bundesrat hat am 19.12.2025 der Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Mantelverordnung) in unveränderter Fassung zugestimmt. Die Verordnung wurde am 29.12.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2025, Nr. 372).
Die Verordnung tritt grds. am 30.12.2025 in Kraft. Die Änderungen der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und
Berufsausübungsgesellschaften und der Steuerberatervergütungsverordnung sowie die Weitere Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung treten erst am 01.01.2026 in Kraft. Die einzelnen zeitlichen Anwendungsregelungen sind zu beachten.
Die Verordnung enthält insb. folgende Neuregelungen:
- Erlass einer Rechtsverordnung zur Umsetzung der Notifizierung des Wechsels von der Freistellung- zur Anrechnungsmethode nach dem DBA-Litauen zur Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung
- Änderungen der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV):
Anpassung der Grenzen, nach denen eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile steuerlich nicht als Betriebsvermögen behandelt werden müssen (§ 8 EStDV)
Anpassung des in § 60 Abs. 1 und 3 EStDV genannten Umfangs, der der Steuererklärung beizufügenden Unterlagen (u. a. Bilanzbestandteile)
- Möglichkeit der Rentenversicherungsträger, eine monatliche Sammelanmeldung beim angeordneten Steuerabzug auf Renten beschränkt Steuerpflichtiger vorzunehmen (§ 73e EStDV)
- Änderungen der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV), durch die die Digitale LohnSchnittstelle erweitert wird (§§ 4, 8 LStDV)
- Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB), durch die die vorzulegenden Dokumente beim Zulassungsantrag für die Steuerberaterprüfung sowie beim Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung angepasst werden (§§ 4, 5 DVStB)
- Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), durch die die Regelung zur Dokumentenpauschale an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angeglichen wird (§ 17 StBVV)
- Änderungen der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV):
- Anpassung der §§ 61 und 61a UStDV im Zusammenhang mit den Änderungen des § 122a der Abgabenordnung (AO)
- Folgeänderung, die zur Aufhebung des § 66 UStDV (Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze) führt
- Erweiterung des § 73 UStDV um eine elektronische Form des Abwicklungsscheins
- Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZuStV) aufgrund organisatorischer Umstrukturierungen im Saarland
- Änderungen der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV):
- Ausweitung der Anzeigepflichten von Grundbuchämtern gegenüber den Erbschaftsteuerfinanzämtern bei Eigentümerwechsel aufgrund eines nach EU-Recht im Ausland ausgestellten Erbnachweises (§ 7 ErbStDV)
- Anpassung des Musters 5 zu § 7 ErbStDV
- Einführung einer Anzeigepflicht der Nachlassgerichte in Bayern gegenüber den Erbschaftsteuerfinanzämtern bei Erbenermittlung von Amts wegen
- Änderung des § 4 der Steueridentifikationsnummerverordnung (StIdV), mit der eine Löschungsfrist der zu einer Person gespeicherten Daten nach § 139b Abs. 3 AO normiert wird
- Redaktionelle Anpassungen der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (FzgLiefgMeldV)
- Änderung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV), mit der § 25 BsGaV an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes angepasst wird
- Außerkrafttreten folgender Verordnungen:
- Deutsch-Luxemburgische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerLUXV)
- Deutsch-Niederländische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerNDLV)