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Bekanntmachung des Wirksamwerdens des Mehrseitigen Übereinkommens gegen aggressive Steuergestaltungen

Im Bundesgesetzblatt vom 18.06.2025 (BGBl. II 2025, Nr. 179) wurde das Wirksamwerden des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument - MLI, BGBl. 2020 II S. 946, 947) für unter das Übereinkommen fallende Steuerabkommen Deutschlands mit Japan und der Tschechischen Republik am 01.01.2026 bekannt gemacht.

Damit sind die innerstaatlichen Maßnahmen zur Modifikation für alle neun vom MLI erfassten DBA umgesetzt. Für die anderen erfassten Steuerabkommen Deutschlands – das sind die DBA mit Frankreich, Griechenland, Kroatien, Malta, der Slowakei, Spanien und Ungarn – sind die jeweiligen MLI-Modifikationen bereits zum 01.01.2025 wirksam geworden.

Das BMF hat auf seiner Internetseite als Arbeitshilfe für die Rechtsanwendung synthetisierte Texte der Doppelbesteuerungsabkommen und des Mehrseitigen Übereinkommens veröffentlicht – zu finden unter den staatenbezogenen Informationen zum jeweiligen Vertragsstaat.

Fundstellen:

BGBl. II 2025 Nr. 179

BMF-Anwendungshilfen v. 13.03.2025 

News-Kategorie: Gesetzgebung