Das BMF hat ein Informationsblatt zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG und zum Vorliegen begünstigter Leistungen für Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art veröffentlicht.
Nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG sind Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art umsatzsteuerfrei, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Gemäß dem Informationsblatt sind Veranstaltungen in diesem Sinne solche, die als Erziehung von Kindern und Jugendlichen, als Schul- oder Hochschulunterricht, als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind.
Ziel des Informationsblatts ist es, Unternehmer über die Kriterien zu informieren, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich sind. Auch Unterricht im Bereich der Erwachsenenbildung könne Schul- und Hochschulunterricht sein. Auf den Bereich der Erziehung von Kindern und Jugendlichen sind die im Informationsblatt aufgeführten Kriterien nicht anzuwenden.
Im Informationsblatt werden die drei maßgeblichen Kriterien Inhalt der Veranstaltung, Zielsetzung der Veranstaltung und objektive Eignung der Lehrkraft beschrieben. Das Informationsblatt wird vom BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder herausgegeben.