Das BMF hat ein neues Anwendungsschreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes veröffentlicht.
Anwendung: Das neue BMF-Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Bei Sanierungen in Raten, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung des neuen BMF-Schreibens noch nicht vollendet sind, verkürzen sich die Betrachtungszeiträume für die Vermutungsregel auf drei Jahre.
Das BMF geht auf folgende Punkte ein:
- Anschaffungskosten: Umfang der Anschaffungskosten, betriebsbereiter Zustand eines Gebäudes, unentgeltlicher oder teilentgeltlicher Erwerb
- Herstellungskosten: Umfang der Herstellungskosten, Herstellung eines Gebäudes, Erweiterung eines Gebäudes, über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung
- Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Umfang der anschaffungsnahen Herstellungskosten, Aufwendungen, die keine anschaffungsnahen Herstellungskosten sind, Dreijahreszeitraum, 15 %-Grenze
- Zusammentreffen von Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwendungen
- Feststellungslast.