Das BMF hat den aktuellen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie der Abkommensverhandlungen zum 1. Januar 2026 veröffentlicht. Das BMF-Schreiben geht auch auf die erstmalige Anwendung des BEPS Multilateralen Instruments (MLI) ab 1.1.2026 für bestimmte Staaten ein.
Das BMF-Schreiben behandelt zudem die “Suspendierung” der DBA mit Russland und Belarus sowie DBA mit nicht-kooperativen Steuerhoheitsgebieten (i.S.d. StAbwG).
In dem jährlichen Schreiben stellt das BMF den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen im Überblick dar.
DBA mit Russland
Die Russische Föderation hat mit Verbalnote vom 8. August 2023 ohne konkrete Angabe einer Rechtsgrundlage mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres die „Aussetzung“ von Artikel 5 bis 22 und 24 des DBA zwischen Deutschland und Russland sowie der Nummern 2 bis 7 des Protokolls zu diesem Abkommen mitgeteilt. Dies betrifft sämtliche im DBA und ergänzend im Protokoll zum DBA erfasste Einkunftsarten sowie die Suspendierung des Diskriminierungsverbots nach Artikel 24 DBA in Verbindung mit dem Protokoll zum DBA. Diese einseitige Suspendierung führe völkerrechtlich nicht zu einer Aufhebung des Abkommens, so dass dieses weiterhin bestehe. Jedoch werden ab dem 1. Januar 2024 deutsche Besteuerungsrechte durch das DBA mit der Russischen Föderation aufgrund des § 1 Absatz 3 Satz 2 Steueroasen-Abwehrgesetz (BGBl. 2021 I S. 2056) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des § 3 des Steueroasen-Abwehrgesetzes vom 23. Dezember 2021 (BGBl. 2021 I S. 5236) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung (BGBl. 2023 I Nr. 375) nicht mehr berührt (zuletzt aktualisiert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung vom 20. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 444)).
DBA mit Belarus
Das DBA vom 30. September 2005 zwischen Deutschland und Belarus ist mit Wirkung zum 1. Januar 2025 vollständig ausgesetzt. Dies wurde der Republik Belarus am 30. Dezember 2024 notifiziert. Die Republik Belarus hatte einzelne Vorschriften des DBA bereits zum 1. Juni 2024 ausgesetzt. Einer Aufforderung der Bundesregierung, diese Teilaussetzung des Abkommens rückgängig zu machen, ist die Republik Belarus nicht nachgekommen. Hierin sieht die Bundesregierung einen wesentlichen Bruch des Abkommens im Sinne der Wiener Vertragsrechtskonvention.
Nicht-kooperative Steuerhoheitsgebiete
Das BMF-Schreiben weist auch auf die Vorgehensweise in Bezug auf nicht-kooperative Steuerhoheitsgebiete hin. Dies betrifft ab 2022 Trinidad und Tobago und ab 2024 die Russische Föderation. In diesem Zusammenhang werden deutsche Besteuerungsrechte durch das DBA aufgrund des § 1 Absatz 3 Satz 2 Steueroasen-Abwehrgesetz (BGBl. 2021 I S. 2056) in Verbindung mit der Steueroasen-Abwehrverordnung (zuletzt aktualisiert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung vom 20. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 444)) nicht berührt (s. dazu BMF-Schreiben zu den Grundsätzen zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes v. 14.6.2024, Rn. 95ff.).
Mehrseitiges Übereinkommen (MLI)
Das MLI ist für Deutschland am 1. April 2021 in Kraft getreten. Aufgrund der von der deutschen Seite getroffenen Auswahlentscheidung zu Artikel 35 Absatz 7 MLI wird die Modifikation eines vom MLI erfassten Steuerabkommens aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit jedoch erst nach Abschluss eines nachfolgenden Anwendungsgesetzgebungsverfahrens und entsprechender Notifizierung gegenüber der OECD als Verwahrer des MLI wirksam werden.
Ab 1.1.2026 ist des BEPS-MLI nunmehr auch auf die DBA mit Japan und Tschechien anwendbar.
Für folgende DBA ist das MLI bereits seit 1.1.2025 anwendbar:
Frankreich
Griechenland
Kroatien
Malta
Slowakei
Spanien
Ungarn.
Stand der Doppelbesteuerungsabkommen
Ab 1.1.2026 sind (bislang) die folgenden Revisionsprotokolle anwendbar:
Niederlande
Schweiz.
Neu unterzeichnet wurde in 2025 kein Revisionsprotokoll zu einem DBA.
In 2025 wurden neue Vertragstexte zu folgenden (Revisions-)Abkommen bzw. Revisionsprotokollen paraphiert (zu beachten ist, dass die Vertragstexte i.d.R. erst nach Unterzeichnung veröffentlicht werden):
Belgien
Kuwait
Montenegro
Neuseeland
Serbien
Slowenien (neu aufgenommen in der Liste, wobei die Paraphierung bereits am 18.3.2024 erfolgte).
Verhandlungen zu Revisionsprotokollen wurden mit den folgenden Staaten in 2025 aufgenommen:
Frankreich
Italien.
Wie lange die jeweiligen Verhandlungen andauern werden, kann nicht vorhergesagt werden. Die Verhandlungen können sich auch über mehrere Jahre erstrecken.