BMF: Folgen des EuGH-Urteils Wächtler zur Wegzugsbesteuerung unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 06.09.2023
Das BMF hat die Verwaltungsauffassung zu den Folgen des zur Wegzugsbesteuerung ergangenen EuGH-Urteils vom 26.02.2019 in der Rs. Wächtler (C-581/17) auf Wegzüge in die Schweiz unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 06.09.2023 (I R 35/20) angepasst.
Das BMF geht auf folgende Punkte im Einzelnen ein:
- Unbefristete und zinslose Stundung im Hinblick auf dem FZA-Schweiz unterfallende Wegzüge
- Folgen für die Rückkehrerregelung des § 6 Absatz 3 AStG a. F. bei vom FZA-Schweiz erfassten Wegzügen
- Folgen für die Stundung nach § 6 Absatz 5 AStG a. F. bei vom FZA-Schweiz erfassten Weiterumzügen
- Rückwirkende Stundung
Das BMF-Schreiben vom 13.11.2019 wird aufgehoben.
Fundstelle: BMF-Schreiben v. 02.06.2025
News-Kategorie: Finanzverwaltung
Veröffentlichungsdatum: 04.06.2025
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