BMF-Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten
Das BMF hat das“ Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete: gemeinsame und gleichzeitige Prüfungen sowie Anwesenheit von Bediensteten“ neu gefasst.
Die im Merkblatt dargelegten Grundsätze gelten in Ergänzung des Merkblatts zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen (BMF-Schreiben vom 29. Mai 2019, IV B 6 - S 1320/07/10004 :008, BStBl I 2019 Seite 480). Das neu gefasste Merkblatt tritt an die Stelle des Merkblatts über die koordinierte steuerliche Außenprüfung mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete (BMF-Schreiben vom 6. Januar 2017, IV B 6 - S 1315/16/10016 :002, BStBl I 2017 Seite 89).
Das Merkblatt vom 15. Mai 2025 behandelt folgende Themenbereiche:
- Allgemeines
- Sonstigen Formen der Verwaltungszusammenarbeit und ihre Anwendung
- Rechtliche Grundlagen
- Zuständigkeiten
- Praktische Durchführung.
Fundstellen: BMF-Schreiben v. 15.05.2025
News-Kategorie: Finanzverwaltung
Veröffentlichungsdatum: 21.05.2025
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