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BMF-Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten

Das BMF hat das“ Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete: gemeinsame und gleichzeitige Prüfungen sowie Anwesenheit von Bediensteten“ neu gefasst.

Die im Merkblatt dargelegten Grundsätze gelten in Ergänzung des Merkblatts zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen (BMF-Schreiben vom 29. Mai 2019, IV B 6 - S 1320/07/10004 :008, BStBl I 2019 Seite 480). Das neu gefasste Merkblatt tritt an die Stelle des Merkblatts über die koordinierte steuerliche Außenprüfung mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete (BMF-Schreiben vom 6. Januar 2017, IV B 6 - S 1315/16/10016 :002, BStBl I 2017 Seite 89).

Das Merkblatt vom 15. Mai 2025 behandelt folgende Themenbereiche:

  1. Allgemeines
  2. Sonstigen Formen der Verwaltungszusammenarbeit und ihre Anwendung
  3. Rechtliche Grundlagen
  4. Zuständigkeiten
  5. Praktische Durchführung.

Fundstellen: BMF-Schreiben v. 15.05.2025 

News-Kategorie: Finanzverwaltung