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BMF: Synthetisierte Texte der DBA und des Mehrseitigen Übereinkommens

Das BMF hat auf seiner Internetseite synthetisierte Texte der Doppelbesteuerungsabkommen und des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) veröffentlicht.

Im Gesetz zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 (BGBl. 2020 II S. 946, 947) und weiterer Maßnahmen werden die sich durch das Mehrseitige Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) ergebenden Modifikationen der erfassten Steuerabkommen dargestellt und die Anwendung sowie der Vorrang der BEPS-MLI-Regelungen hinsichtlich des jeweiligen Abkommens konkretisiert.

In Anbetracht der vielfältigen Auswahlentscheidungen und Vorbehaltserklärungen steht der Rechtsanwender vor der Herausforderung, die an das MLI angepassten Steuerabkommen in der jeweils „richtigen“ Fassung zu lesen. Gleichsam als Anwendungshilfe werden nun Synopsen der erfassten Steuerabkommen in deren jeweiligen Modifikationen durch das BEPS-MLI bereitgestellt.

Die jeweiligen synthetisierten Texte der Doppelbesteuerungsabkommen und des BEPS-MLI finden sich bei den Staatenbezogenen Informationen zu Frankreich, Griechenland, Kroatien, Malta, der Slowakei, Spanien und Ungarn.

Hinweis: Für die Doppelbesteuerungsabkommen mit diesen Staaten gilt das BEPS-MLI bereits ab 01.01.2025.

Fundstelle: BMF-Anwendungshilfen v. 13.03.2025

News-Kategorie: Finanzverwaltung