Keiner liest mehr Geschäftsberichte Keiner liest mehr Geschäftsberichte
Geschäftsberichte sind traditionellerweise umfangreiche Werke mit vielen Detailinformationen und komplexen Abhandlungen. Viele Leser wünschen sich jedoch kürzere und relevantere Inhalte. Anlass genug, um über eine zielgerichtete und aussagekräftige Berichterstattung nachzudenken.
Bekäme man die Chance, einen Geschäftsbericht von Grund auf neu zu konzipieren, sollten sich die Verantwortlichen die folgenden Schlüsselfragen stellen:
An welche Anspruchsgruppen richten wir den Geschäftsbericht?
Neben den Investoren, Finanzanalysten und Gläubigern kommen auch Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten, Regulatoren, Gesetzgeber und die Öffentlichkeit in Frage. Diese sollen gezielt mit Informationen versorgt werden. Die zunehmende Adressatenzahl erhöht jedoch die Gefahr, aufgrund der Informationsflut die Bedürfnisse der Anspruchsgruppen nicht mehr zu befriedigen. Es sollte daher geprüft werden, ob längerfristig gültige Informationen über Webseiten oder andere Kanäle kommuniziert werden können. Damit würde eine Fokussierung auf die primären Anspruchsgruppen wie die aktuellen und zukünftigen Investoren und Gläubiger gelingen.
Welche relevanten Inhalte interessieren die Anspruchsgruppen und welche Orientierungshilfen gibt es?
Sind die Stakeholder definiert, kann an den Inhalten gearbeitet werden. So sollte der Geschäftsbericht aus der Sicht des Investors zwingend aufzeigen, wie im Unternehmen Werte für den zukünftigen Erfolg geschaffen werden. Er sollte darauf fokussieren, welche Strategien und Ziele die Firma verfolgt und mit welchem Geschäftsmodell Erträge erwirtschaftet werden.
Aussagekräftige Konzernrechnungen: Die zunehmende Komplexität der verschiedenen obligatorischen Bestandteile erschwert die Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Geschäftsberichte. Dies haben auch die standardsetzenden Gremien erkannt. So hat die IASB ein Dokument publiziert, welches für aussagekräftigere Konzernrechnungen plädiert. Sieben Grundprinzipien sollen helfen, Finanzinformationen klarer und besser verständlich zu kommunizieren.
1. Unternehmensspezifisch: Abkehr von sogenannten "boilerplates" (Standardtexten) hin zu konkreten, auf die eigene Unternehmung zugeschnittenen Informationen.
2. Einfach und direkt: Verwendung von einfachen Beschreibungen und Satzstrukturen, ohne nützliche Informationen auszulassen.
3. Besser organisiert: Sinnvolle Darstellung von Informationen (Reihenfolge), um den Nutzern zu helfen, das Wesentliche vom weniger Wesentlichen zu unterscheiden.
4. Besser verknüpft: Verknüpfungen von Informationen, um den Nutzern die Beziehung zwischen den einzelnen Informationen verständlicher zu machen.
5. Besser formatiert: Auswahl eines geeigneten Formats für die Darstellung der Informationen.
6. Duplikationsfrei: Vermeidung von unnötigen Duplizierungen, welche die Kommunikation erschweren.
7. Verbesserte Vergleichbarkeit: Offenlegung von Informationen, welche die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und über Berichtszeiträume hinweg verbessern, ohne den Nutzen zu beeinträchtigen.
Wahl des passenden Rechnungslegungsstandards: Noch vor der Ausgestaltung des Geschäftsberichts muss sich das Unternehmen zudem für einen Rechnungslegungsstandard entscheiden. Als Grundlage eines jeden Geschäftsberichts dient das geprüfte Zahlenmaterial der Jahresabschlüsse, welche nach einem bestimmten Rechnungslegungsstandard erstellt wurden. An der SIX Swiss Exchange sind die Konzernrechnungen von mehr als der Hälfte aller Unternehmen nach IFRS erstellt. Diese ist jedoch längst nicht für alle Unternehmen sinnvoll. Geringere Komplexität und Aufwand können auch für das Schweizer Regelwerk Swiss GAAP FER sprechen.
Soll der Geschäftsbericht gedruckt oder digital zur Verfügung gestellt werden?
Die digitale Welt eröffnet auch im Berichtswesen neue Perspektiven. Nebst den offensichtlichen Vorteilen einer Onlinelösung wie die Einsparung von Papier-, Druck- und Versandkosten, können die Informationen auch stärker individualisiert werden, was zu einer besseren Interaktion mit den Stakeholdern führt. Bereits heute sehen wir weniger gedruckte Geschäftsberichte. Mit den agilen Kanälen der sozialen Medien wird die aufwändige Logistik des Versands ersetzt. Hier stehen wir am Anfang einer Entwicklung, die uns Schritt um Schritt in Richtung transparente Echtzeitvermittlung von Kennzahlen führt. Diese Chance sollten wir zwingend nutzen.
Welche Bestandteile sind von einer unabhängigen Stelle zu prüfen?
Die Prüfung einzelner Elemente des Geschäftsberichtes durch eine unabhängige Stelle schafft Sicherheit und Vertrauen. Angaben über die Einhaltung der Rechnungslegungsnorm sowie "key audit matters" findet der Investor oder Gläubiger in den Berichten der Revisionsstelle.
Lesen Sie mehr in unserer Publikation „Clarity on Business Reporting – Geschäftsberichte lesen und verstehen“.