Warum sind IFRS wichtig?


      Die IFRS Rechnungslegungsstandards sind international anerkannte Rechnungslegungsstandards, die von der IFRS Foundation und dem International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Sie dienen der einheitlichen, transparenten und vergleichbaren Finanzberichterstattung von Unternehmen – besonders im internationalen Kontext.

      Die IFRS spielen eine zentrale Rolle bei der länderübergreifenden Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen. Besonders kapitalmarktorientierte Unternehmen, die international tätig sind, profitieren von den einheitlichen Regeln. In der EU sind IFRS seit 2005 für börsenkotierte Unternehmen verpflichtend und in der Schweiz sind sie eine vielfach angewendete Option für kapitalmarktorientierte Gesellschaften.

      Anwendungsbereiche: 

      • Konzern- und Einzelabschlüsse von börsenkotierten Unternehmen
      • Internationale Tochtergesellschaften grosser Unternehmen 
      • Internationale Investoren: IFRS erhöhen die Transparenz und das Vertrauen bei Investoren 
      • Fusionen und Übernahmen (M&A): IFRS schaffen eine einheitliche Grundlage zur Bewertung
      Martin Stevka

      Partner, Leiter Marktregion Zürich, Head Accounting Advisory Services Corporates

      KPMG Switzerland

      Daniel Haas

      Partner, Co-Head Accounting Advisory Services Corporates

      KPMG Switzerland

      Welche Vorteile bringt IFRS?

      • Vergleichbarkeit und Kapitalmarktzugang

        Einheitliche Standards für internationale Abschlüsse

      • Transparenz und Aussagekraft

        Klare Regeln schaffen Vertrauen bei Investoren

      • Einheitliche Bewertungsgrundlagen

        Verlässliche Basis für Konzernabschlüsse

      IFRS 18 - Eine neue Ära der Darstellung und Offenlegung

      Was ist IFRS18?


      IFRS 18 ersetzt den bisherigen Standard IAS 1 und führt neue Anforderungen ein, die die Struktur und Verständlichkeit von Abschlüssen, insbesondere der Gewinn- und Verlustrechnung, verbessern sollen. Ziel ist es, die Klarheit und Transparenz von Abschlüssen zu erhöhen und einen besseren Vergleich zwischen Unternehmen zu ermöglichen. Der Standard ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist jedoch zulässig.


      Zentrale Änderungen: Was ist neu?
       

      • Neue Ertragskategorien

        Gliederung der Erfolgsrechnung in drei Kategorien: operativ, investiv und finanzierend.

      • Standardisierte Zwischensummen

        Einführung von zwei neuen Zwischensummen:

        1. operatives Ergebnis

        2. Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern

      • Offenlegung von MPMs

        Verpflichtende Offenlegung von leistungsbezogenen Kennzahlen des Managements (Management Performance Measures).

      • Klare Darstellung der Aufwendungen

        Erweiterte Vorgaben zur Aggregation und Disaggregation, einschliesslich verpflichtender Aufschlüsselung bestimmter Aufwendungen im Anhang.


      IFRS 18 Auswirkungen auf Unternehmen
       

      Neue Leistungs-
      kennzahlen


      Die Einführung neuer Anforderungen für leistungsbezogene Kennzahlen des Managements kann Einfluss darauf haben, wie Unternehmen ihre finanzielle Leistung gegenüber Investoren und anderen Stakeholdern kommunizieren.

      System-
      änderungen


      Unternehmen müssen ihre Darstellung der Finanzberichterstattung und Rechnungslegungsdaten grundlegend ändern, was Auswirkungen auf Zwischensummen und Aufwendungen haben kann.

      Komplexere
      Klassifizierungen


      Die Einordnung von Erträgen und Aufwendungen in die neuen Kategorien kann komplex und zeitaufwendig sein, insbesondere für Unternehmen mit vielfältigen Geschäftsbereichen.

       

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      IFRS 18 – Eine neue Ära der Darstellung und Offenlegung nach IFRS 


      IFRS-Auswirkungen bei cloudbasierter Software

      Was versteht man unter Cloud-Computing-Vereinbarungen?


      Bei Cloud-Computing-Vereinbarungen zahlt der Anwender eine Gebühr an den Anbieter, um über das Internet Zugriff auf IT-Dienste (Software und/oder Hardware) zu erhalten.

      Dazu gehören Software-as-a-Service (SaaS)-Vereinbarungen, bei denen Anwender Zugriff auf vom Softwareanbieter (oder einem Dritten in dessen Auftrag) gehostete Software erhalten, sowie weitere „as-a-Service“-Modelle wie Infrastructure-as-a-Service (IaaS) und Platform-as-a-Service (PaaS).

      Frank Richter

      Partner, Leiter DPP IFRS

      KPMG Switzerland


      Hat der Anwender in einer Cloud-Computing-Vereinbarung die „Kontrolle“ über die zugrunde liegende Software?

      Die Beurteilung, ob der Anwender die Software kontrolliert – was zur Erfassung eines immateriellen Software-Vermögenswerts nach IAS 38 führt – ist entscheidend für die korrekte Rechnungslegung von Softwarelizenzen und den damit verbundenen Implementierungskosten.

      In der Regel liegt Kontrolle über die zugrunde liegende Software vor, wenn der Anwender den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen aus der Software selbst (ohne die Hosting-Dienste des Softwareanbieters) ziehen kann oder das Recht hat, den Zugang anderer zum wirtschaftlichen Nutzen aus der Software zu beschränken.

      Wesentliche Indikatoren zur Beurteilung der Kontrolle über die zugrunde liegende Software sind unter anderem:

      • Hat der Anwender das substanzielle Recht, die Software herunterzuladen und bei sich lokal oder einem Drittanbieter zu betreiben?
      • Hat der Anwender ein alleiniges Nutzungsrecht oder das geistige Eigentum an der Software?

      Wie werden Software in einer Cloud-Computing-Vereinbarung und die damit verbundenen Implementierungskosten bilanziell erfasst?
       

      Die Bilanzierung der zugrunde liegenden Software und der für deren Implementierung angefallenen Kosten hängt davon ab, ob Kontrolle über die Software besteht – d. h. ob ein immaterieller Software-Vermögenswert vorliegt – oder ob der Anwender lediglich einen Servicevertrag hat.
       

      Immaterieller Software-Vermögenswert


      Wenn der Anwender die zugrunde liegende Software kontrolliert, entsteht durch die Vereinbarung ein immaterieller Software-Vermögenswert.

      Die Anschaffungskosten dieses Vermögenswerts richten sich nach den Vorgaben von IAS 38 und umfassen die direkt zurechenbaren Kosten zur Vorbereitung der Software für ihre beabsichtigte Nutzung.

      Ähnlich wie bei On-Premise-Softwarelizenzen können viele Implementierungskosten als Teil der Anschaffungskosten des immateriellen Software-Vermögenswerts aktiviert werden.
       

      Servicevertrag


      Liegt keine Kontrolle über die zugrunde liegende Software vor, wird die Vereinbarung als Servicevertrag bilanziert.

      Die Lizenzgebühren für die Software werden gleichmässig über den Nutzungszeitraum erfasst – d. h. über die Laufzeit der Cloud-Computing-Vereinbarung bzw. der zugrunde liegenden Software.

      Implementierungskosten (z. B. für Konfiguration) werden in der Regel sofort als Aufwand erfasst, es sei denn, der Service ist nicht von dem Zugang zur Software eigenständig abgrenzbar oder führt zu einem separaten immateriellen Vermögenswert. Ist er nicht eigenständig abgrenzbar, werden die Kosten über die Vertragslaufzeit verteilt (z. B. bei Softwareanpassungen).
       


      Welche bilanziellen Auswirkungen haben Migrationen zu Cloud-Computing-Vereinbarungen?
       

      Die Migration zu einer Cloud-Lösung kann erhebliche Auswirkungen auf IFRS-Abschlüsse haben. Da jede Migration einzigartig ist, ist es entscheidend, die Bilanzierung frühzeitig zu prüfen, um Überraschungen zu vermeiden und die Einhaltung der IFRS sicherzustellen.

      Bei Softwaremigrationen stellen sich häufig folgende Fragen:

      • Neue Softwarelizenzen

        Führen die Softwarelizenzen zur Erfassung eines immateriellen Software-Vermögenswerts, oder handelt es sich um einen Servicevertrag?

      • Zuvor genutzte Softwarelizenzen

        Müssen diese ausgebucht werden, da die Lizenzen nicht mehr verwendet werden? Gilt dies auch für zuvor aktivierte Implementierungskosten? Muss die verbleibende Nutzungsdauer entsprechend angepasst werden? Welche bilanziellen Auswirkungen haben gewährte Rabatte für die neuen Lizenzen bei Rückgabe der zuvor genutzten Lizenzen?

      • Für die Migration/Implementierung der neuen Software angefallene Kosten

        Sind diese aktivierungsfähig?


      Wie können wir unterstützen?
       

      Bei KPMG sind wir mit den Herausforderungen der Bilanzierung von Cloud-Computing-Vereinbarungen bestens vertraut.

      Unsere Unterstützung im Bereich Cloud-Computing-Bilanzierung umfasst unter anderem:
       

      • Prüfung von Verträgen und Kontrollrechten,

        um zu beurteilen, ob eine Aktivierung zulässig ist.

      • Erstellung technischer Accounting-Memos,

        um Verträge anhand der einschlägigen Vorgaben zu bewerten, Beurteilungen zu dokumentieren und gegenüber Prüfern zu kommunizieren.

      • Entwicklung interner Bilanzierungsrichtlinien/Handbücher

        sowie Durchführung von Schulungen.

      • Workshops mit Finanz- und IT-Teams,

        um die Vorgaben und die konkrete Vereinbarung gemeinsam zu beurteilen / erarbeiten.



      Weitere Informationen

      Dieser Leitfaden erläutert, wie Implementierungs­kosten im Rahmen von Cloud-Computing-Vereinbarungen nach IFRS zu behandeln sind (auf Englisch).

      Wir nutzen das Potential fortschrittlicher Technologien und neuer Arbeitsmethoden zur Vereinfachung Ihrer gesamten Unternehmensführung.

      Eine ERP-Umstellung ist komplex – bietet jedoch enorme Chancen (auf Englisch).


      FAQs

      IFRS steht für «International Financial Reporting Standards» (Internationale Rechnungslegungsstandards). Die IFRS-Rechnungslegungsstandards sind ein vom International Accounting Standards Board (IASB) entwickeltes Regelwerk.

      Sie dienen als weltweit einheitliche Sprache für die Finanzberichterstattung von Unternehmen. Ziel ist es, Transparenz, Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit von Abschlüssen über Länder- und Branchen­grenzen hinweg zu gewährleisten.

      In der Schweiz sind die IFRS grundsätzlich nicht gesetzlich verpflichtend, sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich sein oder freiwillig gewählt werden. Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die an der SIX Swiss Exchange oder an der BX Swiss kotiert sind, müssen für ihren Konzern- oder Einzelabschluss entweder IFRS, Swiss GAAP FER oder US GAAP anwenden.

      Viele international tätige Schweizer Unternehmen entscheiden sich freiwillig für IFRS, um die internationale Vergleichbarkeit ihrer Abschlüsse zu verbessern und den Erwartungen internationaler Investoren gerecht zu werden.

      Für nicht börsenkotierte Unternehmen ist die Anwendung der IFRS freiwillig und erfolgt meist aus strategischen oder konzerninternen Gründen. Der Einzelabschluss hingegen richtet sich aus gesetzlichen Gründen weiterhin nach den Vorgaben des Schweizer Obligationenrechts (OR).

      Ein Unternehmen muss auf IFRS umstellen, sobald es gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen unterliegt, die die Anwendung der IFRS vorschreiben – beispielsweise bei einer Börsenkotierung an der SIX Swiss Exchange, sofern der Konzernabschluss nicht nach Swiss GAAP FER oder US GAAP erstellt wird.

      Auch bei einer geplanten internationalen Expansion, bei der Einbindung in einen Konzern, der IFRS nutzt, oder zur Erfüllung von Investorenanforderungen kann eine Umstellung sinnvoll oder erforderlich sein.

      Der genaue Zeitpunkt hängt von der jeweiligen Situation ab, sollte aber rechtzeitig geplant werden, da eine IFRS-Umstellung Vorlaufzeit benötigt – unter anderem für die Anpassung von Prozessen, Systemen und Schulungen sowie für die Erstellung eines erstmaligen Abschlusses gemäss IFRS.

      Die IFRS wurden eingeführt, um weltweit einheitliche und vergleichbare Rechnungslegungsstandards zu schaffen. Dadurch soll die Transparenz, Verständlichkeit und Verlässlichkeit von Abschlüssen verbessert werden.

      Besonders für international tätige Unternehmen und Investoren erleichtern die IFRS den Kapitalfluss und den Vergleich von Finanzinformationen über Ländergrenzen hinweg. So fördern sie das Vertrauen in die Finanzmärkte und unterstützen eine effiziente Kapitalallokation.


      Erfahren Sie mehr über unsere IFRS Accounting Standards Services

      Was IFRS für Ihr Unternehmen bedeutet und wie wir Sie dabei unterstützen.

      KPMG kennt die branchenspezifischen Herausforderungen und bietet Unterstützung bei Transaktionen, bei der Implementierung von IFRS und der Optimierung der Kommunikation mit Stakeholdern, um die Berichterstattung zu verbessern.

      Lernen Sie unsere Experten kennen

      Martin Stevka

      Partner, Leiter Marktregion Zürich, Head Accounting Advisory Services Corporates

      KPMG Switzerland

      Daniel Haas

      Partner, Co-Head Accounting Advisory Services Corporates

      KPMG Switzerland

      Frank Richter

      Partner, Leiter DPP IFRS

      KPMG Switzerland

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