31. Oktober 2024
Steuerwettbewerb: Kanton Bern unter Zugzwang
- Der ordentliche Gewinnsteuersatz für Unternehmen im Kanton Bern liegt mit 20,54% schweizweit am höchsten.
- Die Einführung einer globalen Mindeststeuer sowie die diesjährige kantonale Steuersenkung um zwei Steuerzehntel bringen dem Kanton Bern kaum Vorteile im Standortwettbewerb.
- Der maximale Einkommenssteuersatz für natürliche Personen gehört mit 41,04% weiterhin zu den höchsten in der Schweiz. Da Basel-Land seinen Satz spürbar gesenkt hat, ist Bern vom viert- auf den drittletzten Platz abgerutscht.
- Der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern (HIV) fordert Massnahmen gegen den steuerpolitischen Standortnachteil.
Der Kanton Bern liegt bei der Besteuerung von juristischen und natürlichen Personen schweizweit auf den hintersten Rängen und konnte 2024 kaum Boden gut machen. Dies zeigt der diesjährige Berner Steuermonitor von KPMG und des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern (HIV).
Unternehmenssteuern: Kanton Bern auf dem letzten Platz
Mit einem maximalen Gewinnsteuersatz von 20,54% liegt der Kanton Bern im interkantonalen Vergleich auch 2024 auf dem letzten Rang. Er konnte zwar dank einer Senkung um 0,5 Prozentpunkte die Lücke zum vorletzt-platzierten Kanton Zürich leicht schliessen, liegt aber immer noch knapp sechs Prozentpunkte über dem Schweizer Durchschnitt von 14,6%.
«Obwohl der Kanton Bern die Steueranlage für juristische Personen dieses Jahr um zwei Steuerzehntel gesenkt hat, hat er insbesondere im Vergleich zu seinen Nachbarkantonen Freiburg und Solothurn in steuerlicher Hinsicht nach wie vor das Nachsehen», so Frank Roth, Leiter der Berner Steuerabteilung von KPMG Schweiz.
Nur bei forschungsintensiven Unternehmen wettbewerbsfähig
Wettbewerbsfähiger ist der Kanton Bern bei der Besteuerung von forschungsintensiven Unternehmen, die von den STAF-Entlastungsmassnahmen wie Sonderabzug für Forschung und Entwicklung (FuE) und Patentbox profitieren. Dank der grosszügigen Ausgestaltung dieser Instrumente im Kanton Bern können forschungsintensive Unternehmen ihren Gewinnsteuersatz im Maximalfall bis auf 12,24% reduzieren. Der Kanton Bern liegt zwar auch in diesem Vergleich der minimalen Steuersätze auf den hinteren Rängen, die Abstände zu den steuergünstigsten Kantonen und zum Schweizer Durchschnitt von 10,96% ist jedoch deutlich kleiner als bei den ordentlichen Steuersätzen.
Gefahr der Abwanderung von Firmen
Aus Sicht des HIV sind die im Rahmen von STAF gewährten Abzüge und die leichten Anlagesenkungen von 2021 und 2024 allein nicht ausreichend, um den Kanton für Unternehmen attraktiv zu positionieren. «Es besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf im Kanton», so Adrian Haas, Direktor des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern.
«Vor allem für grössere Unternehmen akzentuiert sich im nationalen und internationalen Kontext der fiskalische Standortnachteil. Dies ist insofern problematisch, als dass grosse Firmen überproportional zum Steuersubstrat beitragen und Abwanderungen solcher Firmen potenziell grosse Lücken hinterlassen können», ergänzt Haas. So zeigen Zahlen der Steuerverwaltung des Kantons Bern, dass 7,5% der juristischen Personen 88% der Kantonssteuerlast tragen. Rund zwei Drittel der juristischen Personen bezahlen aufgrund des 3-Stufentarifs im Kanton Bern lediglich 0,22% der Kantonssteuereinnahmen.
Globale Mindeststeuer: Keine Entspannung in Sicht
Auch die Einführung der globalen Mindeststeuer von 15% wird dem Kanton Bern keine Entlastung im Standortwettbewerb bringen. Denn andere Kantone werden infolge der OECD-Mindeststeuer deutlich höhere Mehreinnahmen generieren und diese zusätzlichen Mittel einsetzen können, um sich im interkantonalen Standortwettbewerb besser positionieren zu können.
Trotz der pessimistischen Vorzeichen bleibt der HIV leicht optimistisch, dass sich der Kanton Bern in Zukunft attraktiver positionieren kann: «Der Regierungsrat ist bemüht, stetige kleine Steuersenkungsschritte zu unternehmen und auch die Wirtschaftsstrategie zu überarbeiten, was Gelegenheit gibt, weitere Standortbedingungen zu verbessern», so HIV-Präsident Daniel Arn.
Steuerbelastung für natürliche Personen in Bern schweizweit am dritthöchsten
Der Kanton Bern besteuert natürliche Personen im schweizweiten Vergleich hoch. Der maximale Einkommenssteuersatz von 41,04% liegt 8,3 Prozentpunkte über dem Schweizer Durchschnitt von 32,73%. Nur die Kantone Waadt (41,5%) und Genf (43,33%) besteuern Privatpersonen höher. Da Basel-Land seinen maximalen Einkommenssteuersatz von 42,17 auf 40,73% gesenkt hat, ist Bern vom viert- auf den drittletzten Platz gerutscht.
Für 2025 plant der Kanton Bern eine Steueranlagesenkung bei natürlichen Personen um 0,5 Steuerzehntel, die den Kanton Bern im interkantonalen Vergleich jedoch nicht wesentlich attraktiver machen wird. «Die steuerliche Situation von Privatpersonen im Kanton Bern hat sich in den letzten Jahren eher verschärft. Dazu beigetragen haben insbesondere die Streichung der Berufskostenpauschale, die Begrenzung des Pendlerabzugs, die Erhöhung der Eigenmietwerte und die nur teilweise kompensierte Anpassung der amtlichen Werte mit Auswirkungen auch auf die Liegenschaftssteuern in den Gemeinden», so Adrian Haas.
Der «Berner Steuermonitor» ist ein systematischer interkantonaler Vergleich der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Bern. Er analysiert die Attraktivität des Kantons bezüglich der Besteuerung von Unternehmen und der Einnahmenstruktur. Der «Berner Steuermonitor» ist eine Kooperation von KPMG und des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern (HIV) und erscheint seit 2012 jährlich im Herbst.