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Der Kanton Bern fällt im kantonalen Steuerwettbewerb zurück

26. Oktober 2023

  • Der maximale effektive Gewinnsteuersatz für Unternehmen im Kanton Bern liegt mit 21,04% schweizweit am höchsten.
  • Der Abstand zu den anderen Kantonen hat sich im Vorjahresvergleich leicht vergrössert, da einige Kantone ihre Gewinnsteuersätze gesenkt haben.
  • Die bevorstehende Einführung einer globalen Mindeststeuer sowie die geplante, grundsätzlich willkommene kantonale Steuersenkung um 2 Steuerzehntel bringen dem Kanton Bern kaum Vorteile im Standortwettbewerb. Wegzugsbewegungen von Firmen sind bereits sichtbar.
  • Der maximale Einkommenssteuersatz für natürliche Personen gehört mit 41,05% weiterhin zu den höchsten in der Schweiz. Nur drei Kantone haben höhere Grenzsteuersätze.
  • Der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern (HIV) fordert Massnahmen gegen den steuerpolitischen Standortnachteil.

Der Kanton Bern liegt bei der Besteuerung von juristischen und natürlichen Personen schweizweit im Hintertreffen und hat 2023 weiter an Boden verloren. Dies zeigt der diesjährige Berner Steuermonitor von KPMG und des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern (HIV).

Unternehmenssteuern: Kanton Bern im schweizweiten Vergleich Schlusslicht

Die ordentlichen Gewinnsteuersätze für Unternehmen in der Schweiz sind im Vorjahresvergleich von rund 14,7 auf 14,6% gesunken, insbesondere da einige Kantone wie Basel-Landschaft (-2,07 Prozentpunkte) und Aargau (-1,16 Prozentpunkte) ihre Sätze spürbar reduziert haben. Damit hat sich der Rückstand von Schlusslicht Bern, der den maximalen Gewinnsteuersatz bei 21,04% beliess, auf die anderen Kantone leicht vergrössert.

Auch eine Senkung der Steueranlage um zwei Steuerzehntel ab 2024 vermag diesen Umstand nicht merklich zu ändern. «Aus Berner Sicht ist insbesondere massgeblich, dass nicht nur die Kantone der Zentralschweiz weit tiefere Gewinnsteuersätze von rund 12% haben, sondern auch direkte Nachbarn wie Freiburg und Solothurn deutlich tiefere Gewinnsteuern kennen», erklärt Frank Roth, Leiter der Steuerabteilung von KPMG Bern. Wegzugsbewegungen von Firmen sind bereits sichtbar.

STAF-Ermässigungen: 200 Anträge von Unternehmen im Kanton Bern

Unternehmen können (auch) im Kanton Bern von den STAF-Entlastungsmassnahmen wie Sonderabzug für Forschung und Entwicklung, Step-up und Patentbox profitieren und so ihren Gewinnsteuersatz im Maximalfall bis auf 12,24% reduzieren. Im Steuerjahr 2021 haben 200 Unternehmen eine STAF-Ermässigung beantragt (Steuerjahr 2020: 222). Detaillierte Auswertungen zu den einzelnen Massnahmen sollen anfangs 2024 vorliegen (Quelle: Steuerverwaltung per Ende September 2023).

Aus Sicht HIV sind die im Rahmen von STAF gewährten Abzüge allein nicht ausreichend, um den Kanton für Unternehmen attraktiv zu positionieren. Auch nach der leichten Anlagesenkungen 2021 und der bevorstehenden im Jahr 2024 besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf im Kanton. Sowohl im nationalen als auch internationalen Kontext akzentuiert sich vor allem für grössere Unternehmen der Standortnachteil. 

Globale Mindestbesteuerung: Keine Entspannung im interkantonalen Standortwettbewerb

Die geplante Einführung der OECD-Mindeststeuer von 15% wird dem Kanton Bern voraussichtlich zu leicht höheren Fiskaleinnahmen und mehr Geldern aus dem Nationalen Finanzausgleich verhelfen (Quelle: BSS-Studie). Da andere Kantone jedoch deutlich höhere Mehreinnahmen infolge der OECD-Mindeststeuer generieren werden und sich dank der zusätzlichen Mittel im interkantonalen Standortwettbewerb besser positionieren können, wird sich der Standortwettbewerb nicht entschärfen.

Trotz der pessimistischen Vorzeichen bleibt der HIV zuversichtlich, dass sich der Kanton Bern attraktiv positionieren kann: «Der Regierungsrat ist derzeit daran, sowohl die Steuer- als auch Wirtschaftsstrategie zu überarbeiten, was Gelegenheit gibt, die Weichen richtig zu stellen», so HIV-Präsident Daniel Arn.

Hohe Steuerbelastung für natürliche Personen im Kanton Bern

Im Kanton Bern herrscht im schweizweiten Vergleich eine hohe Steuerbelastung für natürliche Personen: Der maximale Einkommenssteuersatz von 41,05% liegt 7,6 Prozentpunkte über dem Schweizer Durchschnitt von 33,45%. Nur die Kantone Waadt (41,5%), Basel-Land (42,17%) und Genf (44,74%) besteuern Privatpersonen höher.

Die im Kanton Bern geplante Steueranlagesenkung bei natürlichen Personen um 0,5 Steuerzehntel wird auf 2025 verschoben. «Falls die Schweizerische Nationalbank SNB einen Gewinn von mindestens CHF 160 Mio. ausschüttet, soll die Anlagesenkung bereits im Jahr 2024 erfolgen», sagt Frank Roth. «Diese Senkung der Steueranlage wird den Kanton Bern im Vergleich zu den anderen Kantonen steuerlich jedoch nicht wesentlich attraktiver machen, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung», so Roth.

Künftig sollen Ehepaare wie unverheiratete Paare besteuert werden. Die Individualbesteuerung soll auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kanton und Gemeinde) eingeführt werden. Die meisten Ehepaare werden von dieser Individualbesteuerung profitieren können. Dennoch: «Durch die Streichung der Berufskostenpauschale, die Begrenzung des Pendlerabzugs, die Erhöhung der Eigenmietwerte und der nur teilweise kompensierten Anpassung der amtlichen Werte mit Auswirkungen auch auf die Liegenschaftssteuern in den Gemeinden wurde die steuerliche Situation von Privatpersonen im Kanton Bern noch verschärft», so Adrian Haas.

Der «Berner Steuermonitor» ist ein systematischer interkantonaler Vergleich der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Bern. Er analysiert die Attraktivität des Kantons bezüglich der Besteuerung von Unternehmen und der Einnahmenstruktur. Der «Berner Steuermonitor» ist eine Kooperation von KPMG und des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern (HIV) und erscheint seit 2012 jährlich im Herbst.

Dominik Weber
Dominik Weber

Leiter externe Kommunikation

KPMG Switzerland