Die Bankiervereinigung setzt verbindliche Mindeststandards für das Anlagegeschäft. Ein ganzheitlicher Ansatz ist dabei erfolgsentscheidend.
Neue ESG-Richtlinie für das Anlagegeschäft
Die Richtlinie klarifiziert die Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Kontext der FIDLEG Verhaltensvorschriften. Um Kunden nachhaltige Anlagen glaubwürdig näher zu bringen und um «Greenwashing» zu verhindern, ist ein ganzheitlicher Ansatz entlang des gesamten Beratungsprozesses entscheidend.
Mit der neuen Richtlinie der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) schliesst die Schweiz eine wichtige (regulatorische) Lücke im Vergleich zur EU. Im Gegensatz zur EU-Regulierung (namentlich MiFID II) sind die Vorgaben wesentlich pragmatischer und bieten die Chance, Kund*innen nachhaltige Anlagen authentisch näherzubringen und die Schweiz als modernen Finanzplatz zu positionieren.
Inhalt der Richtlinie
Die Richtlinie knüpft an die Verhaltensvorschriften des FIDLEG an und ergänzt diese in Bezug ESG-Aspekte um Folgendes:
- Informationspflicht: Aufklärung der Kund*innen zu ESG-Risiken und ESG-Charakteristiken der angebotenen Produkte;
- Erhebung der ESG-Präferenzen der Kund*innen im Rahmen der Angemessenheits- und Eignungsprüfung sowie deren Berücksichtigung bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung («matching» der Kundenpräferenzen mit entsprechenden Produkten);
- Dokumentation der ESG-Präferenzen und Rechenschaftsablage auf Anfrage der Kund*innen;
- Aus- und Weiterbildung insbesondere von Kundenberater*innen im Bereich ESG-Anlagelösungen.
Die interne Revision ist dazu verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen mindestens alle drei Jahre zu überprüfen.
Anwendbarkeit
Mitglieder der SBVg müssen die Richtlinie einhalten, für Nicht-Mitglieder ist dies optional. Sie können den Richtlinien freiwillig beitreten, indem sie die SBVg entsprechend informieren.
Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und sieht folgende Übergangsfristen vor:
- Ab dem 1. Januar 2024 müssen die Vorgaben für neue Kundenbeziehungen umgesetzt werden. Gleiches gilt für die Anforderung hinsichtlich Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden.
- Bestehehende Kundenbeziehungen müssen bis am 1. Januar 2025 angepasst werden.
Institute die die enstsprechenden Anforderungen aus MiFID II einhalten, halten automatisch auch die Anforderungen der Richlinie ein.
Praktische Herausforderungen und Erfolgsfaktoren
Bei der Umsetzung der Richtlinien sollten insbesondere der Anlegerschutz, der Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen des Bundes und die hohen Ambitionen des Finanzplatzes beachtet werden. Somit ist ein überzeugendes Kundenerlebnis entlang des gesamten Dienstleistungsprozesses sichergestellt.
Folgende Kernaspekte sollten besonders berücksichtigt werden:
- Abbildung von Kundenpräferenzen auf Produktmerkmale: Die Zuordnung der ESG-Präferenzen der Kunden zu den Eigenschaften von Produkten und Anlagestrategien muss auf einem einheitlichen Klassifizierungssystem basieren, das in der gesamten Wertschöpfungskette des Instituts implementiert ist. Bei Produkten von Drittanbietern könnte dies allerdings aufgrund unzureichender Datenbasis ein Problem werden.
- Ausbildung von Kundenberater*innen in Bezug auf ESG-relevante Themen: Die Schulungsinhalte basieren auf dem ESG-Klassifizierungssystem des Instituts und den damit verbundenen Produktkriterien und Kundenpräferenzen. Das Compliance und Risikomanagement Team verfügt ebenso über das entsprechende Wissen und stellt eine effektive Überprüfung der Ausbildung und der Teilnahme an dieser sicher.
- Eignung und ESG Präferenzen: Kundenberater*innen klären Kund*innen im Gespräch strukturiert auf, um ESG-Präferenzen adäquat bewerten zu können: Themen wie Werte oder Normen, die sich in der Anlagestrategie widerspiegeln sollen; bestimmte Wirkungen, die erreicht werden sollen oder Implikationen für Risiken und Renditen können dabei aufkommen. ESG-Präferenzen dürfen nicht im Konflikt mit den geäusserten Kenntnissen und Erfahrungen sowie finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen stehen.
- Offenlegung gegenüber Kund*innen: Die periodische Berichterstattung gibt Aufschluss darüber, inwiefern die Anlageziele (einschliesslich ESG-Präferenzen) des Kunden/der Kundin erfüllt wurden und spiegelt gleichzeitig das ESG-Klassifizierungssystem des Instituts wieder.
Erster Schritt: Zielsetzungen klären
Um sich in der Tiefe des Themas nicht zu verlieren und um das Risiko von Greenwashing zu minimieren, sollten sich Finanzinstitute in einem ersten Schritt ihrer Ziele und Ambitionen beim Vertieb von nachhaltigen Produkten und Strategien bewusst werden. Dazu können die folgenden Leitfragen herangezoge werden:
- Wie steht das Institut zu diesem Thema? Wie werden Nachhaltigkeitsaspekte in die Unternehmensstrategie oder in andere Geschäftsbereihen (z.B. Kreditgeschäft) integriert? Sind die Produkte, welche wir anbieten wollen, damit konsistent?
- Verfügen wir über die nötige Erfahrung im Bereich Sustainable Investing? Haben wir Zugang zu ESG-Daten oder Ratings?
- Was sind die Erwartungen unserer Kund*innen? Haben wir Lücken in unserem Produkte- und Dienstleistungsangebot?
- Wollen wir mit unseren Produkten die Kund*innen hauptsächlich vor nachhaltigkeitsbezogenen Risiken bewahren oder wollen wir einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten? Was bedeutet das für unser bestehendes Produkteangebot?