Das BMF teilt mit Schreiben vom 13.08.2025 die Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung mit.
Die Änderungen gelten mit sofortiger Wirkung und betreffen folgende Paragrafen der Abgabenordnung:
§ 30 - Steuergeheimnis
§ 87a - Elektronische Kommunikation
§ 87d - Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag
§ 122 - Bekanntgabe des Verwaltungsakts
§ 154 - Kontenwahrheit
§ 165 - Vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung
§ 172 - Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
§ 197 - Bekanntgabe der Prüfungsanordnung
§ 219 - Zahlungsaufforderung bei Haftungsbescheiden
§ 235 - Verzinsung von hinterzogenen Steuern
§ 363 - Aussetzung und Ruhen des Verfahrens
§ 367 - Entscheidung über den Einspruch.