Wie ist die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Bern? Wie ist die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Bern?
Mitte Oktober 2020 präsentierten der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern (HIV) und die KPMG AG vor Medienvertretern den «Berner Steuermonitor 2020». Dieser Monitor analysiert seit 2012 die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Bern, insbesondere im Hinblick auf die Steuerattraktivität des Kantons für Unternehmen und Privatpersonen.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem diesjährigen «Berner Steuermonitor» für die juristischen sowie die natürlichen Personen sind folgende:
Juristische Personen
- Im Gegensatz zur Mehrheit der übrigen Kantone nahm der Kanton Bern im Rahmen der Umsetzung der STAF-Vorlage sowie der Steuergesetzrevision 2021 keine Steuersenkungen vor. Dadurch fällt der Kanton Bern mit einem Gewinnsteuersatz von 21.6% im interkantonalen Vergleich an die letzte Stelle (bei einem Schweizer Durchschnitt von 15%).
- Im europäischen Vergleich liegt der Kanton Bern auf dem Steuerniveau von nordischen Ländern wie Dänemark, Norwegen und Schweden und damit im letzten Drittel.
- Die vom Regierungsrat vorgesehene Senkung der kantonalen Steueranlage von 3.06 auf 2.82 würde zu einer moderaten Reduktion der Steuerbelastung von rund 5% führen, jedoch nichts an seiner letzten Stelle im interkantonalen Vergleich ändern. Die entsprechende Budgetplanung ist noch im Parlament hängig.
- Die Entkoppelung der Steueranlagen von natürlichen und juristischen Personen sowie die Kapitalsteuersatzsenkung sind die wichtigsten Änderungen im Kanton Bern.
- Der Kanton Bern sieht keine Ermässigung auf Eigenkapital vor, welches auf Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen entfällt, hat jedoch den Kapitalsteuersatz von 0.3‰ auf 0.05‰ gesenkt (ergibt in der Stadt Bern eine Kapitalsteuerbelastung von 0.24‰ unter Berücksichtigung der Steuerfüsse Kanton, Gemeinde und Kirche).
Natürliche Personen
- Der Kanton Bern hat nach wie vor einen hohen Einkommens-Grenzsteuersatz von 41% und landet im interkantonalen Vergleich an viertletzter Stelle (bei einem Schweizer Durchschnitt von knapp 34%).
- Da der Kanton Tessin eine Senkung der Einkommenssteuersätze vornahm, rutscht der Kanton Bern um einen Platz im Ranking nach hinten. Die einzige Zunahme der Einkommenssteuersätze ist im Kanton Basel-Stadt zu verzeichnen.
- Der Kanton Bern liegt im europäischen Vergleich ungefähr im hinteren Drittel der Rangliste, knapp vor unseren italienischen Nachbarn (41 bzw. 43%).
- Die wichtigsten Massnahmen der Steuergesetzrevision 2021 für natürliche Personen sind neben der erwähnten Entkoppelung der Steueranlagen von natürlichen und juristischen Personen die Erhöhung des Abzugs für Drittbetreuungskosten von Kindern von CHF 8'000 auf CHF 12'000.
- Auch bei den natürlichen Personen ist im Rahmen der Budgetplanung eine erste Senkung der kantonalen Steueranlagen per Steuerjahr 2021 von 3.06 auf 3.0376 vorgesehen. Die zweite Senkung ist per Steuerjahr 2022 auf 3.0 geplant.
- Diese Steuersenkungen werden durch höhere Steuern infolge der Neubewertung der amtlichen Werte und der Revision der Motorfahrzeugsteuer kompensiert.
Fazit
Durch die flächendeckenden Steuersenkungen in der Mehrheit der Schweizer Kantone übernimmt der Kanton Bern mit einem Gewinnsteuersatz von 21.6% im interkantonalen Vergleich bei den juristischen Personen den letzten Platz. Auch die geplante Senkung des Steuerfusses wird nichts an dieser Situation ändern.
Bei den natürlichen Personen liegt der Kanton Bern mit einem Einkommens-Grenzsteuersatz von rund 41% im interkantonalen Vergleich im hinteren Drittel. Die geplanten Senkungen der kantonalen Steueranlagen führen gesamtheitlich betrachtet zu keiner Entlastung, da diese durch die Neubewertung der amtlichen Werte und die Revision der Motorfahrzeugsteuer kompensiert werden.