Die pauschale Bildung von Rückstellungen für zukünftige Grossrenovationen bzw. Grossreparaturen von Immobilien / Erneuerungsfonds wird steuerlich weiter eingeschränkt.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Kantone angewiesen, solche noch bestehenden Praxen abzuschaffen.
Als Grundlage dafür gilt offenbar das Bundesgerichtsurteil 2C_1059/2019 vom 1. Dezember 2020.
Per Dezember 2025 entscheiden auch noch die letzten Kantone, wie sie ab dem 1. Januar 2026 in dieser Sache verfahren wollen.