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Teilrevision des Zuger Steuergesetzes

03-10-2023
Der Kanton Zug plant ein Steuerreformpaket, das Privatpersonen entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons erhalten soll.

Hintergrund

Der Zuger Kantonsrat hat Anfang Juli 2023 die achte Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes nach zwei Lesungen verabschiedet. Der Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der Entlastung natürlicher Personen. Daneben hat er einen Solidaritätsbeitrag des Kantons an die Einwohnergemeinden beschlossen, um die voraussichtlichen Steuerausfälle der Gemeinden abzufedern. Die Gesetzesrevision wurde auf Antrag des Regierungsrats dem Behördenreferendum unterstellt und wird am 26. November 2023 dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt. Das Paket soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Markus Vogel

Partner, Leiter Marktregion Zentralschweiz, Leiter Tax & Legal Zentralschweiz

KPMG Switzerland

Oliver Blank

Director, Tax, Internationales Privatkundengeschäft (IPC)

KPMG Switzerland

Ausgewogene Steuervorlage zur Standortförderung

Die Steuervorlage zur Standortförderung ist ausgewogen und beinhaltet folgende Kernpunkte:

  • Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuung
  • Senkung des Vermögenssteuertarifs um 15% bei gleichzeitiger Verdoppelung der Steuerfreibeträge
  • Teilweise Anpassung des Einkommenssteuertarifs
  • Unbefristete Beibehaltung der erhöhten persönlichen Abzüge aufgrund der steuerlichen Covid-Massnahmen

Diese Steuersenkungen sollen durch die Mehreinnahmen der geplanten OECD-Mindeststeuer für Unternehmen finanziert werden. Die Gemeinden werden nicht an diesen Mehreinnahmen beteiligt, müssen jedoch auch keinen Beitrag mehr zum nationalen Finanzausgleich leisten. Darüber hinaus hat der Kantonsrat beschlossen, dass die Gemeinden für die Übergangsfrist 2024 – 2027 individuelle Solidaritätsbeiträge erhalten, um die Differenz zwischen den voraussichtlichen steuerlichen Mindereinnahmen der Steuervorlage und der wegfallenden Beteiligung am nationalen Finanzausgleich zu kompensieren. Dadurch ist die Vorlage ausgewogen und erhält breite Unterstützung. Da die geplanten Änderungen voneinander abhängig sind, stellen sie ein Gesamtpaket dar und können nicht isoliert betrachtet werden.

Dieses Entlastungspaket für natürliche Personen ist auch eine Massnahme zur indirekten fiskalischen Standortförderung, da der Spielraum für Unternehmen aufgrund der geplanten OECD-Mindeststeuer stark eingeschränkt wird. Der Kanton Zug bemüht sich, seine Attraktivität als Standort hochzuhalten, um weiterhin die Spitzenposition im schweizweiten Vergleich einzunehmen.

Update: Die Zuger Stimmbevölkerung hat am 26. November 2023 die Vorlage zur Änderung des Steuergesetzes mit über 72% Ja-Stimmen deutlich angenommen.