16-06-2023
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.
Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes
Die Einführung der Bezugssteuer (Reverse Charge) auf dem Handel mit Emissionsrechten und die Besteuerung von Warenkäufen über Internetplattformen stellen grundlegende Änderungen im schweizerischen Mehrwertsteuerrecht dar.
Im Rahmen der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes kommt es mit Inkrafttreten (voraussichtlich 1.1.2025) des überarbeiteten Gesetzes zu vielen gravierenden Änderungen u.a. auch in Bezug auf E-Commerce über Internet-Plattformen, Leistungen von Reisebüros und Tour Operatoren sowie dem Handel mit Emissionsrechten.
Handel mit Emissions- und ähnlichen Rechten
Die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsreduktionen, Herkunftsnachweisen für Strom und ähnlichen Rechten in der Schweiz unterliegen neu der Bezugsteuer, unabhängig davon, ob die Lieferung durch ein inländisches oder ein ausländisches Unternehmen erfolgt.
Vereinfachungen für Reisebüros und Tour Operators
Nach der neuen Regelung müssen sich ausländische Anbieter von Reisen in die Schweiz nicht mehr registrieren lassen. Auf den in der Schweiz eingekauften Leistungen besteht dafür kein Vorsteuerabzugsrecht.
Inländische Reisebüros und Tour Operators müssen ihre weiterverkauften Reiseleistungen und ihre Gebühren auch nicht mehr versteuern. Soweit sie Reisen ins und im Ausland weiterverkaufen besteht ein Vorsteuerabzugsrecht.
Onlineplattformen
Gemäss der neuen Regelung sollen die Onlineplattformen, über die Verkäufer ihre Waren verkaufen, die MWST (anstelle der Verkäufer) deklarieren und abrechnen. Transportdienstleistungen und Beherbergung fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Regeln. Der Einbezug von elektronischen Dienstleistungen ist vorderhand aufgeschoben. Solche Plattformen können für Einfuhren das Verlagerungsverfahren beantragen, d.h. sie können die Einfuhrsteuer mit der Steuerverwaltung abrechnen, statt sie am Zoll bezahlen zu müssen.
Weitere Änderungen sind:
- Finanzielle Beiträge, die von einem zahlenden Gemeinwesen ausdrücklich als "Subventionen" bezeichnet werden, sind nicht steuerpflichtig. Diese Zahlungen führen zu einer Kürzung der auf Investitionen und Ausgaben gezahlten Mehrwertsteuer.
- Medizinische Behandlungen sind auch dann steuerfrei, wenn sie von Ambulatorien und Tageskliniken erbracht werden.
- Koordinierte Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Heilbehandlungen sind von der Steuer ausgenommen (auch die rein administrativen Leistungselemente.
- Leistungen von Einrichtungen der Sozialhilfe und der sozialen Sicherheit sind von der Steuer ausgenommen, auch wenn sie von Organisationen erbracht werden, die gewinnorientiert arbeiten.
- Entgelte für die Teilnahme an kulturellen Anlässen sind von der Steuer ausgenommen.
- Gebühren für das Anbieten, die Verwaltung oder die Verwahrung von Anlagegruppen von BVG-Anlagestiftungen sind von der Steuer ausgenommen.
- Die Steuerausnahme für Leistungen zwischen von Gemeinwesen gegründeten Anstalten oder Stiftungen wird ausgeweitet und umfasst jetzt auch Einrichtungen, die gegenwärtig von Gemeinwesen gehalten werden.
- Das Finanzdepartement soll seine Verordnung über die Steuerbefreiung von Exporten im Reisendenverkehr derart ergänzen, dass auch elektronische Ausfuhrnachweise anerkannt werden.
- Der ermässigte Steuersatz ist neu auch auf Produkte der Monatshygiene anwendbar.
- Steuerpflichtige mit einem steuerpflichtigen Umsatz von höchstens 5,005 Millionen Franken können beantragen, die Mehrwertsteuer nur noch auf jährlicher Basis zu deklarieren. Die geschuldete Steuer ist in Raten zu entrichten.
- Die Steuerverwaltung kann auf die Ernennung eines Steuervertreters verzichten, wenn es sich um nicht ansässige Steuerpflichtige handelt.
- Die Steuerverwaltung kann gegen Verkäufer von Produkten mit geringfügigem Wert Sanktionen verhängen, wenn sie sich nicht registrieren lassen oder die Steuer auf eingeführte Produkte nicht zahlen. Zu den Sanktionen kann ein Verbot künftiger Einfuhren oder die Vernichtung der Produkte gehören. Ausserdem wird der Name der sanktionierten Unternehmen veröffentlicht.