Oberaufsicht: Das verstärkte Risikobewusstsein beeinflusst das Management und die Überwachung der Unternehmen. Es ist daher nur folgerichtig, dass der zeitliche Aufwand von Audit Committee in diesem Bereich in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat: Die Überprüfung der Risikomanagementprozesse gewinnt an Bedeutung.
Beurteilung des internen Kontrollsystems: Das Audit Committee spielt eine wichtige Rolle bei der Überwachung der internen Kontrollprozesse einer Organisation. Es nimmt seine Überwachungsfunktion wahr, indem es beim Management sowie bei der internen und externen Revision relevante, zeitnahe und genaue Informationen anfordert.
Durchsicht und Beurteilung der Finanzberichterstattung: Das Audit Committee beurteilt die Wirksamkeit der externen und internen Revision. Es bespricht die finanzielle Berichterstattung mit dem Finanzchef sowie den Revisoren und macht eine Empfehlung zuhanden des Gesamtverwaltungsrats zur Vorlage der Jahres-/Konzernrechnung an die Generalversammlung.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensentscheidungen und Schätzungen: Finanztransaktionen und deren Abbildung in der Rechnungslegung haben eine bislang ungekannte Komplexität erreicht. Umfangreiche Rechnungslegungsstandards sowie ein anspruchsvolles wirtschaftliches und regulatorisches Umfeld stellen besonders hohe Anforderungen an die Erstellung der Finanzberichterstattung.
Betrug und Whistleblowing: Die zunehmende Komplexität global tätiger Unternehmen – zu denken ist an Technologien, Finanztransaktionen, aber auch globale Lieferketten – eröffnen Betrügern immer mehr Möglichkeiten in einer Vielzahl von Bereichen. Audit Committees müssen sich mit den verschiedenen Betrugsrisiken auseinandersetzen und den darauf abgestimmten Sicherheitsvorkehrungen befassen.
Geschäftsbericht und nicht-finanzielle Informationen: Der Korrektheit der Finanzberichterstattung sowie den damit verbundenen Prozessen und Kontrollen widmen Management, interne und der externe Revision grosse Aufmerksamkeit. Für nicht-finanzielle Informationen und Berichte, die an Investoren und andere Stakeholder gehen, kann dies zurzeit noch nicht gesagt werden.
Auswahl des Abschlussprüfers: Der Prüfungsausschuss sollte für die Auswahl des Abschlussprüfers zuständig sein und am Ende dem Verwaltungsrat eine Empfehlung für die Bestellung eines Abschlussprüfers vorlegen. Das Auswahlverfahren muss strukturiert sein und die Prüfungsqualität als ein wichtiges Kriterium berücksichtigen. Während in der EU die Rotation der Prüfungsgesellschaften obligatorisch ist, ist sie in der Schweiz (wie auch beispielsweise in den USA) nicht vorgeschrieben.